Darf Zeitarbeitsfirma einfach Lohn kürzen?

4 Antworten

Nein! Du hast einen Arbeitsvertrag und den muß dein Arbeitgeber einhalten. Das Vertragsverhältnis zwischen deinem Arbeitgeber und der Kundenfirma betrifft dich nicht, es sei denn, es ist eine entsprechende Klausel in deinem Arbeitsvertrag.

Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, den Stundenlohn mit der Kundenfirma so auszuhandeln, dass er noch einen Gewinn erzielt, ist das nicht dein Problem, sondern das Problem deines Arbeitgebers. Ich glaube auch seine Argumentation nicht, dass er von der Kundenfirma nur € 9,49 erhält.

Die Frma zahlt definitiv mehr als das, die ZA arbeitet nicht umsonst. Grob kann man sage, sie geben Dir 1/3 von dem, was sie für Dich kriegen.

Frag nach, was mit dem Fahrtgeld ist.

Kriegst Du das wirklich pro Stunde?

Du hast jedenfalls zu kriegen, was im Vertrag steht,

Nein.

Normalerweise steht der Vertrag mit dem Kundenunternehmen nebst Stundensatz fest, bevor sie den Vertrag mit Dir machen.

Wenn Dein AG schlampt, ist das nicht Dein Problem.

Nein darf sie nicht. Pacta sunt servanda.

Abmahnung schreiben und Frist von einer Woche geben. Wenn Lohn nicht ausgezahlt, arbeitsrechtliches Mahnverfahren einleiten.

So jetzt lese ich weiter unten etwas von 10,- € Netto.

Hast du wirklich eine Nettolohnvereinbarung in einem Arbeitsvertrag?

Kannst du die Formulierungen hier bitte mal wörtlich einstellen?