Zeitarbeitsfirma zahlt nicht bei Krankheit

6 Antworten

In den ersten vier Wochen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§3 Abs. 3 EFZG).

Musst du den Vertrag durchlesen, da müsste das drinstehen

Das hat mit dem Vertrag nicht zu tun, Das ist Gesetz.

Anspruch auf die Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.(§ 3 Abs.:3 Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)

Deshalb bekommst du auch kein Lohn für die Zeit.

Wenn du aber weiterhin bei der zeitarbeitsfirma unter vertrag bist, müssen die ab der 4. Beschäftigungswoche zahlen. D.h. eine woche krankengeld und danach die zeitarbeitsfirma. Das kannst du dir von deiner krankenkasse auch nochmal bestätigen lassen, wenn du deinen antrag auf krankengeld holst