Darf Vermieter mehr Miete verlangen wenn weitere Person einzieht?
Guten Tag zusammen!
Ich bräuchte etwas Input von euch in zwei Anliegen...
Zur ersten Frage:
Ich bin mit in die Wohnung meines Freundes gezogen, der Vermieter hat monatlich mehr Miete verlangt, das Geld würde aber wieder in die Wohnung fließen (neue Armatur für die Küche). Von der Aussage war ich etwas überrumpelt und konnte nichts zu sagen. In einem Einzelgespräch zwischen meinem Freund und mir habe ich mein Veto gesprochen, der hat dies aber runtergespielt und so zahlen wir seit 1 1/2 Jahren mehr Miete, eine neue Armatur haben wir nicht.
Der zweite Punkt der mir sehr seltsam vorkommt, unser Vermieter hat für eine Katze die wir uns geholt haben, nachträglich 500€ Kaution verlangt, auch die wurde gezahlt da, oh Wunder, meine Sicht nicht wichtig war.
Die Katze wurde beim unterschreiben des ersten Mietvertrags von unsere Seite erwähnt! Danach wurde der Mietvertrag abgeändert
Kann man da im Nachhinein noch etwas tun?
6 Antworten
Ein mal die höhere Miete gezahlt bedeutet, dass du zugestimmt hast, egal ob das MEV formell korrekt war oder nicht.
Die ME mit Begrdg. des Zuzuges einer Person hätte m. E. nur dann wirksamen Bestand, wenn sie optional mietvertraglich vereinbart ist.
Wg. der Kaution für Katze: Diese ist ja nur verwahrt und nicht verloren.
Ich sähe die Forderung allerdings als unzulässig, da mietvertraglich nicht (zumindest optional) vereinbart.
Natürlich darf der Vermieter mehr verlangen. Mieter dürfen das aber auch ablehnen.
Dein Freund hat der Erhöhung zugestimmt, indem er die erhöhte Miete gezahlt hat. Damit ist eine Vertragsänderung eingetreten. Ich nehme nicht an, dass irgendwas davon, insbesondere das mit der Küchenarmatur, schriftlich vereinbart wurde.
Ist die Armatur defekt, kann natürlich ein Mangel angezeigt werden, der innerhalb von x Tagen oder Wochen zu beseitigen ist. Andernfalls (geringe) Mietminderung. Wird die defekte Armatur bis zum gesetzten Termin nicht ausgetauscht, Ersatzvornahme und die Rechnung von der nächsten Mietzahlung abziehen. Ist die Armatur defekt?
Eine Mietsicherheit (Kaution) darf höchstens 3 Kaltmieten betragen. Wie hoch ist die Kaution jetzt? Um 500 € über den 3 Kaltmieten oder insgesamt immer noch unter dem Wert?
Ist sie um 500 € zu hoch, kann man den zu hohen Betrag auch zurück verlangen und wenn nicht zurück bezahlt wird, von einer der nächsten Mietzahlungen einbehalten und den Vermieter darauf hinweisen, wofür der Einbehalt ist.
Ist die Kaution insgesamt nicht zu hoch, wurde auch die höhere Kaution somit Vertragsbestandteil durch stillschweigende Zustimmung und kann nicht mehr zurück gefordert werden.
- Selbstverständlich darf der VM die Überlassung der Mieträume an Dritte von einer angemessenen Erhöhung der Miete abhängig machen: § 553 II BGB. Schliesslich war der damit einhergehende erhöhte Verschleiß der Einrichtung nicht Grundlage seiner Kalkulation.
- Selbstverständlich darf er Zustimmung zur Katzenhaltung von Beibringung einer Sicherheitsleistung abhängig machen: Deren Beschädigugen an der Mietsache trägt der VM als vertragsgemäße Nutzung nämlich fortan selbst. Mein Rat: Nunmehr ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für dich obligatorisch.
Er kann für weitere Bewohner eine höherer vorab Pauschale für die Nebenkosten verlangen, um einer hohe Nachzahlung bei der nebenkostenabrechnung entgegenzuwirken
Und die (Kalt-)Miete erhöhen, § 553 Absatz 2 BGB. Dass die anderen Mieter nicht Heizung, Strom- und Wasserkosten für die Freundin mitbezahlen wollen, versteht sich wohl von selbst.
Das gilt nur bedingt. Seine Kosten steigen ja nicht während der Abrechnungsperiode. Anpassung wäre erst nach Abrechnung und übernächstem Monat nach Zustellung dieser zulässig.
Das ist kein Grund für eine außerordentliche Mieterhöhung. Natürlich können die personenbedingten Nebenkosten angepasst werden. (Wasserverbrauch, Müllabfuhr usw.)
BGB § 553 ist da anderer Meinung
Wenn zusätzliche Personen dort in der bereits angemieteten Wohnung einziehen, kann das mit erhöhter Abnutzung und u.a. erhöhtem Wasserverbrauch, mehr Abwasser, mehr Strom+Licht in Gemeinschaftsräumen (Keller, Waschküche) verbunden sein. Deshalb ist höhere Zahlung verständlich und legal.
Zur Konkretisierung (anitari hatte ja bereits darauf hingewiesen): BGB § 553 Abs. 2: "Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt."