Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

4 Antworten

Ein Mieterhöhungsverlangen kann berechtigt sein, wenn die Kappungsgrenze 15% für Hamburg innerhalb von 3 Jahren eingehalten wird und das MEV formal richtig aufgesetzt wurde. Eine Kautionsnachforderung ist unwirksam.

Drohungen sind unbeachtlich.

Der Übertrag der Wohnung an den Sohn >>> wurde das notariell beglaubigt? Oder ist hier ein Hausverwaltervertrag erteilt worden? Lass dir die Vollmacht zeigen.

Hat der alte Vermieter dir mitgeteilt, dass sein Sohn der neue Eigentümer/Verwalter/Vermieter ist?

Ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden.

In den Betriebskostenvorauszahlungen und Abrechnungen kann sich die Wohnungsgröße wirksam niederschlagen.

Hausverbote sind unbegründet ebenfalls unbeachtlich. Ignoriere diese Ansinnen.

Dein größter Fehler war, dass du die Handwerker zum Um- / Anbau in deine Wohnung gelassen hast. Der Vermieter hat nicht das Recht, während der Mietzeit die Wohnung zu vergrößern oder zu verkleinern. Er muss sie bis zum Ende der Mietzeit belassen wie bei Mietbeginn vermietet.

Wenn du den Anbau nicht nutzen willst oder finanziell die größere Wohnung nicht finanziell  stemmen kannst, wäre die Möglichkeit der Untervermietung eine Option.

Oder, wenn du das nicht willst, könnte  der Vermieter diese angebauten Räume verschließen. Du wolltest sie nicht und er hat sie gegen deinen Willen hinzugefügt. Das war aber so mietvertraglich nicht vorgesehen. Bestehe deshalb auf Einhaltung des bestehenden Mietvertrages und schließe auf keinen Fall für die vergrößerte Wohnung einen neuen Mietvertrag ab.

Keinesfalls kann im laufenden Mietverhältnis die Kaution erhöht oder erneuert werden oder verlangt werden, wenn bei Mietvertragsabschluss nicht vereinbart.

Hausverbot für deinen Partner ohne  triftigen Grund wäre unwirksam.

Die Mieterhöhung wäre nur für die Wohnung lt. Mietvertrag möglich und das um nicht mehr als 20% (Kappungsgrenze) der Nettomiete. Dazu gehört natürlich ein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen.

Deine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, da Schriftform vorgeschrieben ist für eine rechtswirksame  Kündigung.

Ganz simpel: Gibt es eine schriftliche Einverständniserklärung zum Umbau und damit auch zur Änderung der Mietsache? Falls nein, ist ab dem Punkt alles illegal.

Und bezgl. der ortsüblichen Vergleichsmiete: In HH gilt die sog. Kappungsgrenze.

In eurem Fall schlicht zum Mieterschutzbund gehen, die werden den Herren schon einnorden.

Das Hausverbot ist gegenstandslos, wenn nicht in der Person begründet.

Hausverbot ohne Grund geht nicht.
Ihr hättet viel früher zum Mieterschutzbund gehen sollen.
Nix unterschreiben.
Bitte Anwalt holen.
Wenn er deine Kündigung so akzeptiert, dann wäre sie allerdings auch gültig und ganz ehrlich?! Was willst du da noch? Zieh aus!!