Vermieter lässt Nachmieter in Wohnung obwohl ich noch Miete zahle, kann ich die Miete zurück verlangen?

9 Antworten

Die Sache ist ganz einfach zu beantworten. Solange dein Vertrag läuft und du die Miete zahlst, hat niemand etwas in der Wohnung verloren.Das ist nun mal Fakt.

Weisst du, ob die Vermieterin Miete von dem Nachmieter jetzt schon verlangt ?

Also doppelt kassiert.

Ich würde der Vermieterin per Einschreiben untersagen, dass jemand die Wohnung betritt, der nichts darin zu suchen hat, solange der Mietvertrag läuft.

Du hast weder ein Übergabeprotokoll oder sonst etwas. Richtet der Nachmieter Schäden in der Wohnung an, was dann ?

Ab dem Tag, an dem der Vermieter den Nachmieter in die Wohnung gelassen hat, würde ich keine Miete mehr bezahlen. Bereits gezahlte Miete würde ich anteilig zurückfordern. Hast du für Februar die Gesamtmiete bezahlt, der Nachmieter ist bereits am 15.02. in die Wohnung um Renovierungsarbeiten durchzuführen, dann fordere die Miete die du gezahlt hast, ab dem 15.02. zurück.

Ohne deine Zustimmung hätte der Vermieter niemanden in die Wohnung lassen dürfen, um Renovierungsarbeiten auszuführen.

Ja das Problem ist wir wissen nicht ab wann die Nachmieter in die Wohnung gekommen sind. Am 13.Februar war schon einiges verändert. Habe März nicht mehr gezahlt und Februar zurück gefordert da kam aber bis jetzt noch nichts. Hatte in den letzten Tagen allerdings immer mal unterdrückte Anrufe. Bin aber nicht ran gegangen. Donnerstag haben wir einen Termin beim Mieterschutzbund. Die sollen das ganze dann übernehmen.

Das geht absolut nicht, auch nicht, dass der Vermieter den Unbekannten Nachmieter einfach ohne Deine Erlaubnis reinlässt.

Renovieren mag OK sein, aber Du zahlst noch immer Miete, es ist somit noch immer Deine Wohnung. Er hätte Dich um eine Ausnahme fragen müssen.

Renovieren mag OK sein

Nein, das ist nicht ok und das sage ich als Vermieter.

Weder Nachmieter noch Vermieter haben das Recht in der Kündigungsfrist zu renovieren.

@johnnymcmuff

Deswegen die Frage um eine Ausnahme.

aber Du zahlst noch immer Miete,

Jetzt nicht mehr und was für Februar bezahlt wurde, wird anteilig vom Vermieter zurück verlangt.

Ende der Geschichte: Der Vermieter behält sich den Betrag, der ihm vermeintlich zusteht von der Kaution ein. FS überläßt es seinem Rechtsanwalt, seinem Vermieter einen Brief zu schreiben mit der Rückforderung der Kaution bis zum xx.xx.xxxx und klagt den Anspruch ggf. ein. Geht dann am Ende alles zu Lasten des Vermieters. Dieser kann versuchen, das Geld schon vom neuen Mieter zu bekommen. Bekommt er es nicht, selbst schuld - Pech gehabt!

ohne Wohnungsübergabe = Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Anwalt nehmen

Und damit ist alles gesagt, niemand Normales wie Vermieter oder Nachmieter hat da drin etwas zu suchen, dem der Mieter vorher nicht zustimmte.

@priesterlein

Richtig und wenn doch, ist der FS doch super fein raus. Es hätte ihm gar nichts besseres passieren können.

@priesterlein

... hat er doch, wie sonst kommt sein Schlüssel zum Vermieter?

Hausfriedensbruch fällt doch schon deswegen weg, weil die Wohnung offensichtlich schon vollständig geräumt war. Willst Du Staatsanwaltschaft oder Polizei zum Lachen bringen? Die haben überdies besseres zu tun.

@bwhoch2

Die Polizei wird einerseits bei der Strafanzeige ganz sicher "nicht lachen", denn sie haben nicht "nichts anderes" zu tun, sondern dafür sind sie da. Es stellt sich hier allerdings die Aufwand--Nutzen-Frage.

Ansonsten empfehle ich, die Antworten von @johnnymcmuff zu beachten.

@fragnet2010

Natürlich! Wenn man einen netten Polizisten erwischt, wird er die Anzeige aufnehmen und er wird sie weiter geben. Der Polizist wird heimlich lachen und wenn er es seinen Kollegen erzählt, werden die auch lachen, denn die wissen ganz genau, wie so etwas ausgeht.

@bwhoch2

Mir ging es nur um das Formale, ein mögliches Verfahren würde wahrscheinlich mangels öffentl. Interesses eingestellt werden. Sie sollte die Miete zurückfordern, obwohl es rechtlich schwierig wird

Der Schlüssel kam nicht zum Vermieter sondern er war die ganze Zeit dort. Damals gab es bei Einzug 2 Schlüssel. Irgendwann hat sich herausgestellt, dass es noch einen 3. Schlüssel gibt als ich mich ausgesperrt hatte. Die Vermieter wohnen im selben Haus und haben dann in ihrem Sammelsurium den Schlüssel gefunden. Ich vermute aber dass die genau wussten dass dieser Schlüssel zu der Wohnung passt. Hab den dann dort gelassen, falls ich mich mal wieder aussperren sollte. Da sie ja wie gesagt unter mir wohnten war es somit praktisch. Meine Freundin fand das nicht so lustig, die hat mir fast den Kopf abgerissen als sie rausgefunden hat, dass die einen besitzen :D Sie hat wohl bessere Menschenkenntnis als ich.

Ach uns geht es auch darum, wir hätten eigentlich schon lange Miete mindern können. Leider war ich da etwas nachlässig bzw. wusste es nicht. Z.b. Fenster waren undicht, Wasser kam durch die Dschfenster teilweise rein. Waren dann einfach froh, eine neue Wohnung gefunden zu haben. Die Vermieterin ist immer so genau mit der Miete gewesen, einmal hat sie mich am 5. angekackt ich hätte keine Miete überwiesen, habe ihr dann den Beleg gezeigt. Erst so genau sein und dann sowas. Eigentlich ist es unser Glück, dass es jetzt so ist. Es ist zwar jetzt stressig, aber wir sparen schon mal Geld.

Herzlichen Glückwunsch.

Du musst keine Miete mehr zahlen:

http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html

Kann ich die Miete für Februar zurück verlangen?

Ab dem Tag wo der Nachmieter in die Wohnung gelangt; also nur anteilig.

Außerdem würde ich ihm schreiben, dass ich März nicht überweise.

Klar, mit den diesem Link und dem Aktenzeichen des Urteils daraus:

https://www.promietrecht.de/Blog/Waehrend-der-Kuendigungsfrist-wird-die-Wohnung-genutzt-Miete-zahlen-E2745.htm

@johnnymcmuff

Johnny, Gratulation, Volltreffer! (Im Gegensatz zu vielen anderen Antworten hier.)

Noch etwas Wichtiges, um es rund zu machen:

Es fand noch keine Übergabe statt. Dadurch, dass der Nachmieter schon fleissig renoviert, kann man dem FS nun auch keine Mängel mehr anhängen, die angeblich während sseiner Mietzeit entstanden sind, denn alles, was denkbar ist, wie Schrammen in Türen, verbeulte, verkratzte, aufgequollene Fußböden, jeglicher Schmutz und wer weiß, was noch so alles im Lauf einer Mietzeit passieren kann, könnte genauso auch während der Renovierungsarbeiten entstanden sein.

Man könnte Dir höchstens noch Schäden anhängen, die nachweislich von Dir verursacht wurden.

Und natürlich sind damit auch alle Schönheitsreparaturen und Renovierungen, die der Vermieter vielleicht noch vom FS hätte verlangen können, nun auch passé.

Habe in einem Schreiben jetzt angekündigt dass ich März nicht zahle und Februsr zurück gefordert. Waren erst am 15.2. in der Wohnung. Keine Ahnung ab wann der neue Mieter drin war.

@amy0310

Das Aktenzeichen des 2. Links würde ich in dem Schreiben angeben bzw.  Link anklicken und die Seite ausdrucken und mit senden, dann weiß der Vermieter bescheid dass er da nichts machen kann.

Beachte auch den Kommentar von bwhoch2 bezüglich Mängel.

@johnnymcmuff

Da war ich leider zu schnell, aber das kann ich ja noch anfügen falls sie sich dazu zu Wort melden. Hatte ihn angerufen, er meinte ja die neue Mieterin war drin und er hat darüber nicht nachgedacht. Er würde ihr sagen, dass sie nicht mehr rein soll und mir den Schlüssel geben. Meine Freundin meinte aber ne darüber hätte er sich vorher Gedanken machen sollen. Sie war ja schon auf meine Kosten drin, angefangene Renovierung kann man auch nicht mehr Rückgängig machen. Deswegen ging vorhin das Schreiben raus.

@amy0310

Er würde ihr sagen, dass sie nicht mehr rein soll und mir den Schlüssel geben. Meine Freundin meinte aber ne darüber hätte er sich vorher Gedanken machen sollen. 

Dein Freund hat Recht, der Zug ist abgefahren für den Vermieter.

Zu dem Nachmieter so nett sein und das auf Deine Kosten? 

Den Schlüssel kann er sich sonstwo stecken.

Ich würde aber mit Zeugen in die Wohnung gehen, Bilder machen dokumentieren mit Datum und von Zeugen bestätigen lassen, das man sehen kann, das da schon gearbeitet wurde.

In Zukunft nur mit dem Vermieter schreiben und nicht telefonieren wegen der Beweisbarkeit.