Überweisung der Mieten das Verwendungszweck den falschen Monat angegeben, kann es zu Problemen kommen?

8 Antworten

Egtl besteht keine Notwendigkeit, den Monat im Verwendungszweck mit anzugeben.

Mach einfach einen Dauerauftrag (wie jeder andere auch) und schreib nur Miete; Adresse in den Zweck.

albatros  03.05.2018, 09:29

Das Tilgungsziel sollte generell doch benannt sein: "Miete und Betriebskosten für Monat xyz 2018" etc.

So lange deine Miete beim Vermieter ankommt, ist es ihm egal, was du dort als Verwendungszweck aufgeschrieben hast.

Schreiben Sie dem Vermeiter, dass die Miete für den Monat April irrtümlich zum zweiten Mal überwiesen wurde und die zweite Überweisung den Monat Mai 2018 betrifft.

Damit sollte dann ein Irrtum augeschlossen sein.

Die Miete ist ein auflaufendes Konto. Zu jedem Monatsanfang bist Du beim Vermieter um den Monatsbetrag im Minus. Wenn Geld eingeht, dann wird das Konto entsprechend aufgefüllt. Welcher Monat in der Überweisung angegeben ist, das spielt keine Rolle, solange der zahlende Mieter für den Vermieter ersichtlich ist. Und selbst dann, wenn Du August 1942 schreibst, so wird Dein Mietkonto aufgefüllt - Allerdings musst Du dann mit Rückfragen rechnen... ;-)

Das ist kein Problem. Der Vermieter ordnet die Miete einfach einem Mieterkonto zu und schaut normalerweise nicht, was im Betreff steht. Den interessiert nur, ob das Mieterkonto "ausgeglichen" ist.