Darf sich ein Mieter, der Kehrwoche hat, weigern Sperrmüll aus dem Hausflur zu entsorgen?

9 Antworten

Den Sperrmüll anderer Mieter aus dem Hausflur / Treppenhaus zu entfernen gehört weder zur "Kehrwoche" noch zu ???

Wo liegt nach Deiner Meinung der Unterschied zwischen Kehrwoche und Treppenhausreinigung?

Kehrwoche lt. Wikipedia :

Schwäbische oder württembergische Kehrwoche ist die regional übliche Bezeichnung für die geregelte Reinigung gemeinschaftlich benutzter Bereiche in Einfamilien- und Mehrparteienwohnhäusern und von Flächen wie Hauszugängen, Vorplätzen und Gehwegen und Straßen im Gebiet des ehemaligen Württemberg.

Sperrmüll ist solange Eigentum des Mieters bis er ihn auf die Strasse abstellt. Dann ist er Eigentum des Entsorgers.

Speermüll darf in einen Mehrfamilienhaus nicht im Flur abgestellt werden. Der Eigentümer dieser Sachen kann für die Folgen haftbar gemacht werden. Bei einem Brand kann das sehr teuer werden. Im Falle eines Toten noch mehr.

Normalerweise wäre die Kehrwoche verpflichtet diesen Unrat beim Vermieter zu melden. Dieser muß dann reagieren. Er muß den Eigentümer ausfindig machen und für ein schnelle Räumung sorgen. Sonst trägt er Mitschuld bei einem Unfall.

Man kann also sagen die Kehrwoche hat nicht richtig gehandelt. Sie hätte Bescheid geben müssen. Hätte die Kehrwoche das weggeräumt fiele das unter Diebstahl. Auch wenn man an der Strasse diesen "Müll" an sich nimmt ohne zu fragen ist das Diebstahl.

Kehrwoche bedeutet doch, es muss gekehrt werden.

Läßt sich der Sperrmüll weg kehren? Wohl kaum!

Eher ist es do, dass der, der den Sperrmüll im Flur abgestellt hat, verhindert, dass der Kehrer der aktuellen Kehrwoche überhaupt dort kehren kann.

Böses Foul!

Um konkret die Fragen zu beantworten:

  1. Der Mieter, der Kehrwoche hat, muss sich nicht weigern, der darf den Sperrmüll sogar ignorieren, bzw. allenfalls der betreffenden Hausverwaltung oder dem Eigentümer/Vermieter des Hauses mitzuteilen, dass es ihm leider nicht möglich war, seine Aufgabe zu 100% zu erfüllen, weil irgend ein Trottel den Flur mit seinem Sperrmüll vollgestellt hat.
  2. Wenn der Sperrmüll wegkehrt werden könnte ja, ansonsten nein!

1) Sperrmüll ist im Haus das Eigentum des Entsorgers und auf öffentlichem Grund bereitgestellt das Eigentum der Stadt.

2) Sperrmüll gehört in Mietshäusern nicht in den Flur.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

es ist gar nicht gestattet sperrmüll in das treppenhaus zu stellen, weil es sich dabei um einen fluchtweg handelt und der müll als brand-last gilt.