Sperrmüllkosten auf alle Mieter abwälzen?

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Gerichte meinen, dass ein Vermieter, bevor er zusätzliche Kosten der Müllentsorgung, also auch Sperrmüll, als Betriebskosten umlegen darf, die Mieter darauf hinzuweisen hat, dass sie ihren Müll entsorgen sollen und sich auch bemühen muss, die Verursacher festzustellen, damit diese die Kosten zahlen.

Erst nach entsprechenden Anstrengungen des Vermieters wären die zusätzlichen Kosten von den Mietern zu tragen. Mindestanforderungen für solche Anstrengungen sind nicht wirklich festgelegt.

Die Rechtsprechung ist in solchen Sachen uneinheitlich. Bei einem Streit ist immer der Einzelfall maßgeblich, wie ggf. der zuständige Gerichtsbezirk das Problem beurteilt.

Achtung: Zusätzlich entstehende Kosten für die Beseitigung von Müll können auch dann als Betriebskosten auf alle Mieter umlegbar sein, wenn z.B.  alle 2 oder 3 Jahre diese Kosten anfallen.

Der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 137/09) hat solche Kosten, die durch widerrechtliches Abstellen von Müll auf dem Grundstück entstehen, in das Merkmal einer laufenden Entstehung eingeordnet. Damit ist gemeint, dass auf einem Grundstück immer wieder mal anderer Müll als Hausmüll anfällt, damit laufend entsteht und laufend Kosten anfallen, dadurch Betriebskosten sein können.

Wird vom Vermieter nach Jahren mal eine einmalige Sperrmüllaktion durchgeführt, dann kann es möglich sein, dass das Merkmal einer laufenden (und regelmäßigen) Entstehung solcher Kosten fehlt.

Entstandene Kosten kann sich der Vermieter nur bei den Verursachern zurückholen, oder muss diese selbst tragen. 

Die Hausverwaltung versucht auf diese Weise, Druck zu machen, damit sie erfährt, von wem die Türen stammen.

Angenommen, die Türen stammen aus dem Haus, also dass einer der Eigentümer neue Türen setzen liess und die alten haben die Handwerker im Hof zwischen gelagert, dann läßt sich durch Kontrolle jeder einzelnen Wohnung heraus finden, von wem die Türen stammen. Das ist natürlich mit Aufwand verbunden. Deshalb erst einmal diese Methode in der Hoffnung, dass sich Mieter melden und sagen, "ich war es" oder "der/die war's". Dann wird das nochmal geprüft und der Zahler ist bekannt.

Sollte der Verursacher aus dem Haus stammen, weiß er jetzt auch Bescheid und sollte jetzt eigentlich auch daran interessiert sein, dass die Türen mit möglichst geringen Kosten weg kommen. Die angedrohte Umlage auf alle Mieter könnte aber in dem Fall kontraproduktiv sein.

Wie auch immer, wenn die Türen nicht weg geräumt werden, wird die Hausverwaltung die Entsorgung beauftragen und eine satte Rechnung dafür bekommen. Es könnte gut sein, dass danach von der HV noch einmal genauer recherchiert wird, von wem die Türen stammen. Z. B., indem sie alle Eigentümer anschreibt und um Auskunft bittet. Oder, indem sie alle einzelnen Wohnungen überprüft und auf diese Weise versucht, den Verursacher festzustellen.

Sollte dabei nichts raus kommen, muss sie aber auch davon ausgehen, dass die Türen tatächlich von Fremden stammen, die den Hof zum Entsorgen ausgewählt haben. Dann kann er die Kosten auch nicht auf Euch umlegen.

Warte einfach mal ab, was auf der nächsten BK-Abrechnung steht. Taucht dieser Posten dann auf, kannst Du ihn einfach von der Nachzahlung kürzen und falls Du ein Guthaben hast, forderst Du eben eine Korrektur der Rechnung. Insofern ist jetzt noch keine Hektik angebracht.

Wenn die Hausverwaltung den Sperrmüll entsorgt, wird das natürlich auf alle Mieter umgelegt. Dass geht dann aus der Jahresendabrechnung hervor.

Das sind umlagefähige Kosten die alle Mieter dann tragen müssen. Die Nebenkosten würden dann nur angehoben wenn alle x Monate der Sperrmüll abgeholt werden würde. So wird es wahrscheinlich nur eine kleine Nachzahlung geben.

Leider nicht richtig. Das wäre so etwas wie Sippenhaft und das ist nicht erlaubt.