Müssen Schwangere die Kehrwoche einhalten?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Krankheit, Abwesenheit und/oder Schwangerschaft entbinden einen Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten.

Oder kann sie mit dem Hinweis auf ihren Zustand diese Aufgaben einfach auf ihre Mitmieter abwälzen ?

Kann sie nicht. Bestenfalls höflich darum bitten und natürlich eine Entlohnung anbieten.

Läßt sich keiner der Nachbarn darauf ein muß sie jemanden anderen beauftragen.

schwabenmaedle 
Fragesteller
 07.02.2015, 10:57

danke :-)

Sie ist schwanger und körperlich behindert oder krank. Eine Ausnahme gibt es hier nicht und auf der Schwangerschaft braucht sie sich gar nicht auszuruhen. Und wenn sie darauf keine Lust hast, muss es ihr Freund übernehmen oder sie muss eine Reinigungsfirma für ihren Treppenabschnitt anheuern und bezahlen.

schwabenmaedle 
Fragesteller
 07.02.2015, 10:57

Danke :-)

Doch, die muss sie einhalten. Vertrag ist Vertrag, da gibt es auch für Schwangere keine Ausnahme...

schwabenmaedle 
Fragesteller
 07.02.2015, 13:26

Danke :)

Schwangerschaft schütz nicht vor solchen Aufgaben. Und wenn sie nicht selbst durchgeführt werden können, muss der Mieter selbst für Ersatz sorgen und kann die Leistung die sie erbringen muss nicht einfach verweigern.

schwabenmaedle 
Fragesteller
 07.02.2015, 10:56

Danke :-)

Wenn sie schwanger ist dann muss sie sich jemanden besorgen der kehrt oder den Schnee wegräumt. Notfalls muss sie einen mobilen Hausmeisterdienst oder ähnliches dafür beauftragen. Die Schwangerschaft entbindet sie auf jeden FAll nicht von ihren Pflichten.

schwabenmaedle 
Fragesteller
 07.02.2015, 10:56

Danke :-)