Darf sich das jobcenter im Kindergarten erkundigen wie lange meine Kinder betreut sind?

15 Antworten

Da dein jüngstes Kind sicher das 3 Lebensjahr vollendet hat und du ab da der Vermittlung in Beschäftigung wieder zur Verfügung stehen solltest,ist es nachvollziehbar vom Jobcenter die Betreuungssituation deiner Kinder zu prüfen !

Wenn nämlich die Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung besteht,dann ist diese von dir auch wahrzunehmen um euren Bedarf nach dem SGB - ll so gut es eben geht selber decken zu können.

Du willst Geld vom Jobcenter, natürlich ist es deine Pflicht offen zu legen wann und wo deine Kinder betreut sind.

Das steht im direkten Zusammenhang mit deiner Integration ins Berufsleben.

Natürlich musst du das angeben - davon ist doch abhängig, wie du überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar bist.

Und wenn du deine Kinder nicht unbeaufsichtigt zu Hause lässt, dann kannst du die Angaben machen?

du kannst auch auf leistungen verzichten. dann musst du nicht in die maßnahme und lebst von dem was du selbst erarbeitest. natürlich musst du diese unterlagen einreichen. das jc wird dann mit dem hort und der kita sprechen, rücksprache mit der kitastelle des jugendamtes nehmen und drehen, dass die betreuungszeiten erweitert werden oder eben abgedeckt werden durch eine tagesmutter, wenn deine einrichtung nicht vollständig die benötigten betreuungszeiten anbieten will. das kann man schon möglich machen.

deine autorität ist nicht gefragt, da es nicht um autorität geht. es geht einfach darum dass das jc andere möglichkeiten hat, dir eine vollzeitbetreuung zu besorgen, die du brauchst und auch später in vollzeitarbeit brauchst.

wo ist der vater der kinder, der könnte auch in die betreuung der kinder während deiner abwesenheit eingebunden werden

Ich finde das sehr privat

Wenn Deine Kinder beispielsweise von 07:30 bis 15:45 betreut werden - was ist denn daran so besonders privat, daß man es zwingend geheimhalten müßte? Und was hat das mit Deiner Autorität zu tun?