Kinder allein lassen wegen Massnahme?

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Das habe ich dir mal kopiert u. hoffe, dass es dir ein bischen hilft.

Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.

Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).

§ 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)“ Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden. Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern,

Ja aber was heisst das jetzt für mich, ich bin halt nur auf Fremde angewiesen, der Vater kümmerst sich nicht drum und Grosseltern gibts nicht.

@celine2002

Am besten ist es, wenn du in diesem Fall mit dem Jobcenter redest. Vielen Dank für das Sternchen u. liebe Grüsse Julchen

Du darfst deine Kinder nicht ohne Aufsicht alleine lassen im SGBVIII steht das auch ganz klar.Da könntes du sogar Angezeigt werden wegen Misshandlung.Misshandlung heißt nicht immer nur Körperlich.Rede mit deinem Sachbearbeiter er muss dir da was anders vorschlagen.Du könntes auch zum Jugendamt gehen die haben viele Adressen von Tagesmütter die da einsprinnen könnten,die sind Ausgebildet nich nur in Kinderbetreuung in viel mehr Tagesmutter ist nicht nur ein bisschen Kinder hütten wie viele glauben.Tagesmütter werden je nachdem auch vom Jugensamt bezahlt frag einfach mal nach.

Bei Krankheit müsstest Du Dich wie bei jeder anderen Arbeit auch "kinderkrank"-schreiben lassen können. Schwierig sind die Ferien. Ich denke, mal einen Tag wäre es möglich, dass die beiden alleine sind aber nicht dauernd. Gäbe es die Möglichkeit, die beiden in den Ferien in eine Art Camp zu geben? Die werden oft von der Gemeinde subventioniert und fangen meist mit 6 Jahren schon an. Sommer- oder Osterferien sind da öfter im Angebot. Ansonsten könntest Du vielleicht bei Freunden deiner Kinder fragen, ob sie einen Teil der Zeit nachmittags dahin können. Ich habe z.B. mal kurze Zeit bei einer Nachbarin Mittag gegessen und die hat dann auch meine Hausaufgaben angesehen. Das klappte ganz gut.

Du kannst Betreuungskosten gelten machen, d.h. du bekommst dafür Geld, dass deine Kinder betreut werden. Von diesem Geld kann man sehr gut z.B. eine Tagesmutter bezahlen. Wenn du ALG beziehst, bist du auch verpflichtet an Maßnahmen teilzunehmen, sonst können sie dir das Geld kürzen.

Viele Städte bieten in den Ferien ein Kinderprogramm an. Geht meist von morgens bis nachmittags, vielleicht wäre das was für Deine Kinder. Ansonsten kannst Du die Maßnahme nicht machen.