Jobcenter verbietet mir Praktikum zu machen! Ist das normal?

8 Antworten

Habe bei meinem bisherigen Jobcenter die Anfrage auf ein Praktikum gestellt da ich im August eine Berufsausbildung beginne und mir vom Ausbildungsbetrieb nahegelgt wurde ich solle noch Praktikas in den verbleibenden Monaten machen um mich im medizinischen Bereich ein bisschen einzuarbeiten. War beim Jobcenter kein Problem, eine tolle Bearbeiterin. Alles ohne Probleme genehmigt. Während des Praktikums bin ich umgezogen nach Dresden. Die wollten mir das Praktikum sofort streichen, konnte ich nur mit massiver Gegenwehr abwenden. Neue Praktikas wird es nicht geben ... wurde mir direkt untersagt, obwohl sie wissen das ich es im August für die Ausbildung brauche. Fazit: Ein Jobcenter machts ....das andere nicht ... Also kommt es halt darauf an ob dein Bearbeiter ein A-loch ist (und die Trefferquote ist hoch) oder nicht.

Vermutlich weil man in dem Zeitraum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Ach und mit den ALG2 hat dies nichts zu tun. Wenn eine Übernahme zu 100% besteht, dann müssen sie zustimmen.

@Rella89

Wenn eine Übernahme zu 100% besteht, ....

... würde ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vorliegen und das "Praktikum" wäre unnötig.

Wer arbeitet sollte dafür bezahlt werden - und zwar nicht vom Jobcenter.

Hä? Man steht doch nicht nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sondern ist mit einem Praktikum/ Probearbeiten sogar bereits auf dem Weg in einen Job!!!

Wofür soll man denn bitte sonst zur Verfügung stehen wenn nicht für genau so eine Chance?!

Ich finde es gut, dass solchen Ausbeutungsaktionen ein Riegel vorgeschoben wird. Das Jobcenter sollten deutlich weniger AG subventionieren.

Was machst du während diesem Praktikum? 2 -3 Tage zuschauen - ok, aber bei 3 Wochen wirst du sicher nach Kräften mitarbeiten und dafür steht dir korrekter Lohn zu.

Wenn die Firma Auszubildende sucht, soll sie das über ein normales Bewerbungsverfahen machen, zu dem auf praktische Tests gehören können. Aber kein längeres kostenloses Arbeiten.

Das ist korrekt und wird gemacht damit die Firmen sich ihre Hilfskräfte nicht von der Allgemeinheit bezahlen lassen.. 

wenn Du dort gerne einen Ausbildungsplatz bekommen möchtest biete dem Chef doch die höchst zulässige Probezeit an ,

 .. viel Erfolg 

Hallo,

das Praktikum muss genehmigt werden, weil du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst. Ansonsten kannst du den Anspruch auf ALG II verlieren. Ich war eigentlich der Meinung, dass durch den Vertrag, den der Job-Center mit dem Arbeitgeber schließt nicht nur die Weiterzahlung deines ALG II gesichert ist, sondern du auch gegen Arbeitsunfälle versichert bist. Oder welche Versicherung meinte der nette Mitarbeiter? 

Viele Grüße

Thomas Schmidt