Frage zu Behördenwillkür ; darf das Jugendamt einer psychisch kranken Mutter drohen ,die Kinder?.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

drohen dürfen sie, aber einfach so machen dürfen sie nicht.

Die Hilfe vom Jugendamt sieht für Aussenstehende nach Hilfe aus, für die, die in den "Fängen" des Jugendamtes ist geht es um Kontrolle und die Ausspielung von Macht.

Jugendamtsmitarbeiter haben viel zu tun und wenig Zeit für die einzelnen Fälle. Sie stellen Fragen nach festgelegten Tabellen ohne auf die Eigenarten eines Kindes oder der Familie einzugehen.

Es darf laut BGH Urteil - googeln, wichtig - keine Mutter zur psychiatrischen oder psychologischen Behandung gezwungen werden und es dürfen ihr keine Nachteile entstehen wenn sie diese nicht annimmt. Auch darf keine Mutter zu einem psychiatrischen oder psychologischen Gutachten gezwungen werden und dies ablehnen ohne dass ihr dies negativ ausgelegt werden darf.

Such Dir einen Anwalt, besprich das mit ihm und lass Dich vom Jugendamt nicht in die Enge treiben. Der Wahnsinn hat bei denen Methode, sie üben so lange Druck auf Dich aus bis zu nicht mehr kannst und reiben es Dir dann mit "sehen Sie, haben wir doch gleich gesagt" unter die Nase.

Und lass Dir von der Therapeutin bestätigen, dass Du stark und sicher genug bist. Ohne dass die medizinische Details erzählt.

Viel Glück und viel Kraft. Du bist nicht alleine. Das Jugendamt ist, so musste ich es feststellen, stets in der einen oder anderen Form voreingenommen.

Das hat nichts mit Behördenwillkür zu tun. Das Jugendamt ist genau für die Anordnung solcher Maßnahmen erschaffen worden.

und hat die Allmacht ; irgendwann ist diese Mutter vielleicht wieder fitt und kann sich alleine um ihre Kinder kümmern; das muß solch eine behörde doch auch erkennen.

@xeinefragenochx

Wie sollte ein Mitarbeiter des Jugendamtes das erkennen können? Das sind Beamte und keine Psychiater. Sollte die Hilfe eingestellt werden und es geht schief, ist der jeweilige Mitarbeiter des Jugendamtes in der Verantwortung. Das riskiert doch keiner ohne positives Gutachten.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum die Mutter diese Hilfe nicht annehmen möchte.

Wenn die Mutter wirklich psychische Probleme hat, wird sie doch auch psychiatrisch behandelt. Da wäre es doch einfach, den Psychiater von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dieser den Zustand der Mutter attestieren kann. Sollte sie wirklich wieder voll belastbar sein, könnte das dadurch bewiesen werden. So war es bei der Mutter von Pflegekindern von mir.

In erster Linie müssen Kinder doch geschützt werden. Sie haben das Recht auf eine unbeschwerte und sorglose Kindheit. Kann die Mutter dies wirklich wieder leisten?

Immer, wenn das Jugendamt bereits eingebunden wurde, ist es doch besser, damit zusammen zu arbeiten. Das Jugendamt ist zur Hilfe verpflichtet und achtet natürlich in erster Linie auf die Kinder.

einerseits gebe ich dir Recht. Andererseits hat sie nur einmal im Monat einen Gesprächstermin in der psychiatrischen station, in der sie vor einem Jahr war. Keine weitere therapeutische Hilfe. Das beunruhigt mich dahingehend , das keiner sich so richtig daran traut , sie zu checken, ob sie wieder belastbar ist und inwieweit sie wieder mit Streß klarkommt usw. Kennst du denn nun eine Stelle , wo man sich dahingehend informieren kann??

@xeinefragenochx

Um eine Therapie sollte sie sich aber selber bemühen. Auch das gehört dazu, daß sie wieder alleine "funktioniert".

Trotzdem kann sie in der Psychiatrie ein Gutachten für das Jugendamt erstellen lassen, wenn sie ganz sicher ist, daß dieses positiv ausfällt.

Auch kann sie Familienhilfe beantragen. Aber das wurde ihr vermutlich schon angeboten. Warum sperrt sie sich denn so gegen eine Tagesbetreuung? Wieviele Kinder sind es und wie alt sind diese?

@washilfts

sie wird regelrecht erdrückt von "behördlicher " Hilfe. Sie hat eine Betreuung für die hausaufgaben der Kinder bei einer Tagesmutti; einmal wöchentlich kommt eine Frau ,die für "schriftliches" ,also Anträge usw .zuständig ist und zweimal wöchentlich eine Familienhelferin vom Jugendamt. Also so wird ihr jegliche Verantwortung abgenommen .Die Kinder sind 7 und 9 .

@xeinefragenochx

Die Familienhelferin ist dafür da, Eltern anzuleiten und schwierige Situationen mit ihr zu besprechen.

Da wird sie also keinesfalls aus der Verantwortung entlassen, im Gegenteil, sie wird aktiv dabei unterstützt ihre Kinder selbst zu erziehen.

Die Familienhilfe sieht in ihrem Fall offensichtlich nicht, dass sie keine Hilfe mehr braucht.

@xeinefragenochx

Einmal im Monat? Seit einem Jahr ist Deine Freundin nicht selbst in der Lage sich eine Therapie zu besorgen.
Da ist es doch klar, dass man da weiter auf Hilfe pocht.

Beim Jugendamt seid ihr da ganz richtig. Folgt den Anleiten, die von dort kommen.

Und nein, Willkür ist da nicht vorhanden. Jugendämter müssen mit jedem Cent rechnen, die können es sich nicht leisten unnütze Maßnahmen zu unterstützen.