Kann man sein Kind einfach ganz aus der Kita abmelden?

3 Antworten

Natürlich darf man das, es gibt keine Kita-Pflicht.

Aber was machst du, wenn du ein Jobangebot bekommst - du wirst es nicht wegen fehlender Kinderbetreuung ablehnen dürfen.

Warum, wenn das Kind nicht in Betreuung ist, muss erst wieder Betreuung gefunden werden. ;) Wenn vorher kein Amt die Kiga-Gebühren bezahlt hat, dürfte es nicht mal auffallen und kann somit auch nicht negativ ausgelegt werden.

@Urknall

eine tolle idee dann hat sie das kiga geld und kann sich den a***sch platsitzen super

Im ALG2-Bezug ist man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern/ zu beenden. Solange das Kind unter 3 J. alt ist , muss einer der Elternteile weder für Jobs noch für Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ab Kindesalter 3 J. ist eine Maßnahme/ein Job nur dann unzumutbar, wenn die Kindesbetreuung durch Dritte oder den anderen Elternteil nachweislich nicht gewährleistet ist oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen - z.B. attestierter erhöhter Betreuungsbedarf/ Verhaltensauffälligkeit des Kindes (z.B. Hyperaktivität), dadurch noch keine Fremdbetreuung möglich, o.ä.

Siehe § 10 Abs.1 Nr.3 SGB II und Fachliche Hinweise der BA, ab Randziffer 10.11 : https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Du kannst dein Kind schon rausnehmen, aber wenn du arbeitest, brauchst du halt eine Betreuung.

Kommt drauf an ob du schon 3 Jahre zuhause war, denn so lautet die Regelung, wenn du 3 Jahre zuhause warst dürfen Sie die Jobangebote machen oder dich in eine Maßnahme stecken und wenn du das dann ablehnst können sie Sanktionen also Kürzungen verteilen. Aber warum willst du dein Kind aus der Kita nehmen, es bekommt dort soziale Kontakte und lernt viele Neue und spannende Dinge?