Darf mir meine Chefin die Stunden streichen?
Hallo Leute,
ich bin seit über zwei Jahren Aushilfe in einem Einzelhandel. Gestern hatte ich eine kleine Auseinandersetzung mit der Filialleitung die meine Chefin ist. Sie hatte in einem nicht sehr netten Ton mit mir geredet und ich habe ihr gesagt sie sollte doch bitte ihre schlechte Laune nicht an mir auslassen. Ich weiß nicht das beste was man machen kann aber so wie sie mit mir geredet hat ging es einfach nicht anders. Ich bin seit Freitag krank aber trotzdem noch zur Arbeit gegangen. Heute wurde ich allerdings krank geschieben für 2 tage da ich Antibiotika einnehmen muss. Ich habe bei der Arbeit angerufen um bescheid zu sagen. Als Antwort bekam ich " ach wie klar war mir dass das du heute nicht kommst" . Vor 5 min ließ sie mir telefonisch durch die stellvertretnde Filialleitung ausrichten , dass für diese gesamte restliche Woche und für die nächsten wochen meine stunden komplett von ihr gestrichen wurden.
DARF SIE DAS?
Liebe Grüße
7 Antworten
Schon Deine Fragestellung beantwortet die Frage fast von allein. Natürlich darf sie das nicht.
Genau so wie Du arbeiten solltest muß jetzt Entgeltfortzahlung geleistet werden. Selbst wenn im vorraus schon Überstunden eingeplant sind dann sind diese zu bezahlen.
Das der Zeitpunkt ein etwas ungünstiger ist steht dabei nicht zur Debatte. Das ist eine Entscheidung des Doc.
Wie viele Stunden sind denn wöchentlich im Arbeitsvertrag vereinbart?
Deine Chefin muss Dir die vereinbarte Stundenzahl geben. Tut sie das nicht, befindet sie sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Sie muss Dir dann die Stunden auch bezahlen wenn sie Dich nicht arbeiten lässt. Minusstunden können dadurch nicht entstehen und Du musst auch nicht nacharbeiten.
Ruf sie an und biete Deine Arbeitskraft an. Wenn sie diese nicht annimmt, siehe oben.
Im Übrigen muss Deine Chefin Dir auch die schon geplanten Stunden die Du jetzt krankheitshalber fehlst bezahlen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Minijobber.
Naja, es kommt doch sehr auffaellig das du nach dem Streit nicht kommst.
Natürlich darf sie das, wenn sie dich nicht braucht oder brauchen will, dann kannst du daheim bleiben.
Ich würd mir auch nicht gefallen lassen, von jemandem zu hören das ihm meine Stimmung nicht gefällt. Selber Schuld.
Sie ist doch bis einschliesslich freitag krankgeschrieben...samstag muesste sie vll arbeiten, und die ganze naechste woche wurde ihre gestrichen.
Das sie die zwei Tage krank gezahlt bekommt steht ausser Frage.
Aber die Chefin ist, besonders nach ihrem benehmen, nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen.
nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen.
Das sehe ich aber anders. Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenzahl vereinbart ist, hat die Chefin diese auch einzuplanen. Falls sie das nicht tut, muss sie trotzdem bezahlen.
Wo kämen wir denn hin, wenn AG ihren AN "zur Strafe" die Stunden streichen und nicht bezahlen müssten.
@aczero
Der Arbeitsvertrag besteht doch weiterhin und ist nicht abhängig von Befindlichkeiten.
Falls die Chefin beleidigt wurde (falls!) muß sie diziplinarisch reagieren.
@ aczero:
nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen
Wie wissen nicht, wie die Arbeitseinteilung vereinbart ist. Wenn sie eine bestimmte Stundenzahl hat, muss sie aber dafür bezahlt werden - gleichgültig, ob sie zur Arbeit "eingeteilt" wird oder nicht!
besonders nach ihrem benehmen
Was soll das denn heißen?
Eine Bemerkung, der Chef/die Chefin möge die schlechte Laune bitte nicht an einem Unbeteiligten (man selbst) auslassen, ist völlig legitim - auch wenn man "nur" Aushilfe ist. Die Frage nach dem "Benehmen" solltest Du dann schon eher gegen die Chefin wenden!
Teilweise Ja. Da du als Aushilfe Unregelmässige Arbeitszeiten hast kann sie dich jederzeit umplanen. Sie muß dir zwar die Vertraglich zugesicherten Stunden geben aber wann ist Ihr überlassen. Allerdings muß sie dir glaub ich min 24 Stunden vorher bescheid geben. D.H. Für heut und morgen gilt die Krankschreibung solltest du länger Krank sein hat das Keine Auswirkungen auf deine zu erbringenden Arbeitsstunden, die mußt du dann wohl nacharbeiten.
Nein, das darf sie nicht. Wenn du eine Krankschreibung vorlegen kannst, muss sie die Stunden wieder anerkennen. Wenn nicht, gibt es diverse Möglichkeiten (Arbeitsgericht, Gewerkschaft, Anwalt etc.)
Im Arbeitsrecht geht es doch weniger um Auffälligkeiten oder Mutmaßungen.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht das anders.