Darf mir meine Chefin die Stunden streichen?

7 Antworten

Schon Deine Fragestellung beantwortet die Frage fast von allein. Natürlich darf sie das nicht.

Genau so wie Du arbeiten solltest muß jetzt Entgeltfortzahlung geleistet werden. Selbst wenn im vorraus schon Überstunden eingeplant sind dann sind diese zu bezahlen.

Das der Zeitpunkt ein etwas ungünstiger ist steht dabei nicht zur Debatte. Das ist eine Entscheidung des Doc.

Wie viele Stunden sind denn wöchentlich im Arbeitsvertrag vereinbart?

Deine Chefin muss Dir die vereinbarte Stundenzahl geben. Tut sie das nicht, befindet sie sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Sie muss Dir dann die Stunden auch bezahlen wenn sie Dich nicht arbeiten lässt. Minusstunden können dadurch nicht entstehen und Du musst auch nicht nacharbeiten.

Ruf sie an und biete Deine Arbeitskraft an. Wenn sie diese nicht annimmt, siehe oben.

Im Übrigen muss Deine Chefin Dir auch die schon geplanten Stunden die Du jetzt krankheitshalber fehlst bezahlen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Minijobber.

Naja, es kommt doch sehr auffaellig das du nach dem Streit nicht kommst.

Natürlich darf sie das, wenn sie dich nicht braucht oder brauchen will, dann kannst du daheim bleiben.

Ich würd mir auch nicht gefallen lassen, von jemandem zu hören das ihm meine Stimmung nicht gefällt. Selber Schuld.

Maximilian112  27.05.2015, 17:01

Im Arbeitsrecht geht es doch weniger um Auffälligkeiten oder Mutmaßungen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht das anders.

aczero  27.05.2015, 17:03
@Maximilian112

Sie ist doch bis einschliesslich freitag krankgeschrieben...samstag muesste sie vll arbeiten, und die ganze naechste woche wurde ihre gestrichen. 

Das sie die zwei Tage krank gezahlt bekommt steht ausser Frage.

Aber die Chefin ist, besonders nach ihrem benehmen, nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen.

Hexle2  27.05.2015, 17:11
@aczero

nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen.

Das sehe ich aber anders. Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenzahl vereinbart ist, hat die Chefin diese auch einzuplanen. Falls sie das nicht tut, muss sie trotzdem bezahlen.

Wo kämen wir denn hin, wenn AG ihren AN "zur Strafe" die Stunden streichen und nicht bezahlen müssten.

Maximilian112  27.05.2015, 17:13
@aczero

@aczero

Der Arbeitsvertrag besteht doch weiterhin und ist nicht abhängig von Befindlichkeiten. 

Falls die Chefin beleidigt wurde (falls!) muß sie diziplinarisch reagieren.

Familiengerd  27.05.2015, 17:18
@aczero

@ aczero:

nicht verpflichtet sie auch naechste Woche einzuplanen

Wie wissen nicht, wie die Arbeitseinteilung vereinbart ist. Wenn sie eine bestimmte Stundenzahl hat, muss sie aber dafür bezahlt werden - gleichgültig, ob sie zur Arbeit "eingeteilt" wird oder nicht!

besonders nach ihrem benehmen

Was soll das denn heißen?

Eine Bemerkung, der Chef/die Chefin möge die schlechte Laune bitte nicht an einem Unbeteiligten (man selbst) auslassen, ist völlig legitim - auch wenn man "nur" Aushilfe ist. Die Frage nach dem "Benehmen" solltest Du dann schon eher gegen die Chefin wenden!


Teilweise Ja. Da du als Aushilfe Unregelmässige Arbeitszeiten hast kann sie dich jederzeit umplanen. Sie muß dir zwar die Vertraglich zugesicherten Stunden geben aber wann ist Ihr überlassen. Allerdings muß sie dir glaub ich min 24 Stunden vorher bescheid geben. D.H. Für heut und morgen gilt die Krankschreibung solltest du länger Krank sein hat das Keine Auswirkungen auf deine zu erbringenden Arbeitsstunden, die mußt du dann wohl nacharbeiten.

Nein, das darf sie nicht. Wenn du eine Krankschreibung vorlegen kannst, muss sie die Stunden wieder anerkennen. Wenn nicht, gibt es diverse Möglichkeiten (Arbeitsgericht, Gewerkschaft, Anwalt etc.)