Minusstunden obwohl man krank war

5 Antworten

Ich bin der Meinung sie handelt dadurch rechtswidrig. 

Deine Meinung ist aber falsch.

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Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) in Betracht. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten 4 Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der 5. Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Während der Wartezeit ist die finanzielle Absicherung durch das Krankengeld von der AOK gewährleistet.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer, die in einem von vornherein auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen, weil sie in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen können.

Quelle:

http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/anspruchsvoraus-setzungen/

das erklärt aber noch keine Minusstunden

Bei dem Text geht es um das Geld. Das interessiert mich nicht.

Ich weiß das ich den Rest meines Lohns von meiner Krankenkasse bekomme. Es geht mir wirklich nur um die Minusstunden. 

Ob ich diese 22 Stunden wirklich Nacharbeiten muss oder nicht.

Ich bin da der gleichen Meinung wie Skald und hardles. Das ich diese Stunden nicht nach holen muss.

Doch man kann sich auch irren.

Das Geld interessiert mich überhaupt nicht und das mit dem rechtswidrig meinte ich nur im zusammen mit den Minusstunden. Das Sie mir diese aufbrummen will obwohl dies, sehr wahrscheinlich gar nicht rechtens ist.

Es sei denn... Irgendwo steht wirklich eine Sonderregelung das Sie mir diese Krankentage als Minusstunden anrechnen kann.

@hypossyndrom

Es geht mir wirklich nur um die Minusstunden. 

Einfach zu erklären.

Der AG hat mit Dir einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung pro Zeit. Den hast du unterschrieben aber nicht erfüllt, weil Du krankheitsbedingt ausgefallen bist.

Deshalb gibt es seitens des AG kein Geld. So weit, so gut (wende Dich an die Krankenkasse).

Nun kommt es auf Feinheiten wie Gehalt / Lohn und etliche weitere Bestandteile Deines Arbeitsvertrages an, die hier nicht bekannt sind.

Wurde Gehalt bei einer bestimmten Stundenleistung vereinbart, hat der AG gar keine andere Möglichkeit als Minusstunden zu notieren.

Wurde Lohn (pro geleisteter Stunde) vereinbart, braucht der AG dann eben ab dem ersten Krankheitstag nicht mehr zahlen.

RAT bekommst Du nur, wenn der genaue Wortlaut Deines Arbeitsvertrages genau bekannt ist.

Alles Andere ist Spekulation.

@schoenegruene

Wurde Gehalt bei einer bestimmten Stundenleistung vereinbart, hat der AG gar keine andere Möglichkeit als Minusstunden zu notieren.

Das ist falsch!

Selbstverständlich entstehen auch bei einer Bezahlung nach geleisteten Stunden keine Minusstunden.

Wurde Lohn (pro geleisteter Stunde) vereinbart, braucht der AG dann eben ab dem ersten Krankheitstag nicht mehr zahlen.

Das gilt nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Erkrankung noch keine 4 Wochen bestanden hat; und das hat aber nichts mit einer solchen Vereinbarung zu tun!!

Ansonsten hat der Arbeitnehmer auch im Falle der Erkrankung auch bei einem "Lohn (pro geleisteter Stunde)" Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe des durchschnittlichen Lohns (grob formuliert) oder des Lohns, den er ursprünglich in der Zeit der Erkrankung hätte erhalten sollen (z. B. bei Einteilung in einen Dienstplan)

Wenn Deine Chefin Dir sagt, dass Du wg. Krankheit Minusstunden hast und diese nachholen sollst, ist das absoluter Schwachsinn.

Entweder die Dame hat keine Ahnung oder sie glaubt dass ein AN alles schluckt und/oder die Aussage von Vorgesetzten nicht anzweifelt.

Durch Krankheit können niemals Minusstunden entstehen. Wenn Du in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig bist, ist der AG zwar nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet aber der AN bekommt sein Geld von der Krankenkasse. Wo sind da Minusstunden?

Deine Chefin soll Dir ihre Aussage mal beweisen (Gesetz, Urteile...). Das wird sie nicht können. Eine Aussage wie "das macht jeder AG so" ist kein Joker sondern schlicht und einfach falsch.

Nicht Du bist in der Beweispflicht sondern Deine Chefin.

Schwachsinn, solche Reglungen sind rechtwidrig. Jede Krankschreibung mit einer Laufzeit von weniger als 6 Wochen wird dem Stundenzeitkonto nicht abgezogen.

Nein, das ist falsch, was dir deine Chefin erklärt. Krank mit Krankenschein führt nicht zu Minusstunden.

Was aber aber die Lage ist: In den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine "Lohnfortzahlung bei Krankheit" leisten.

Hier werden von deiner Chefin 2 verschiedene Dinge miteinander vermischt.

lass dich nicht verarschen, das hab ich ja noch nie gehört, krank ist krank und nix mit Minusstunden