Frei eintragen bei Krankschreibung?

5 Antworten

Natürlich darf sie deine Überstunden NICHT gegen deine Arbeitsunfähigkeit aufrechnen. Damit würde ja das Entgeltfortzahlungsgesetz ad absurdum geführt.

Die Lohnfortzahlung für 6 Wochen wurde, von den Arbeitnehmern sehr lange erkämpft. Und da sollte man keine Spass verstehen, wenn das jemand hintertreiben will.

Hallo,

Sie darf aufkeinenfall deine Überstunden gegen Arbeitsunfähige Tage eintauschen,wenn der Arbeitnehmer Krank ist darf für ihn kein Nachteil entstehen.

LG

VOR Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit haette sie u.U. einen Ueberstundenabbau anordnen duerfen. Wenn du DANACH arbeitsunfaehig wurdest und der schon vorher festgelegte Freizeitausgleich in den Zeitraum der Arbeitsunfaehigkeit faellt, werden die Ueberstunden tatsaechlich auch waehrend der Arbeitsunfaehigkeit abgebaut.

NACH Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit geht das aber nicht mehr.

Nein...krank ist krank. Die Krankheitstage darf sie nicht mit Überstunden verrechnen

Nein, darf sie nicht.