Auszug nach 2 Jahren wohnen welche Schönheitsreparaturen?

11 Antworten

Also ich sehe das auch so wie meine Vorredner, verräucherte Wände wieder weißen,, lose Tapeten (Raufaser) ankleben eventuell überstreichen, alles andere wird nicht nötig sein, wenn die Wand rot war darf sie rot bleiben, steht im Übergabe Protokoll, die Wohnung ist so herzurichten wie am Einzug, nach 2 Jahren passiert da meistens noch nichts, bei den Fußboden bin ich mir nicht ganz sicher, aber due wirst da sicher einen kleinen Teilbetrag zahlen und dafür nichts machen müssen. So bei mir, Heizkörper bis auf kleine Lackmängel Abplatzungen noch sehr gut,Türen bis auf kleine Funierschäden noch sehr gut, usw. bei Zahlungen von 145 Euro Anteilmässig (Aufgeschlüsselt Heizkörper Streichen usw.) brauchen diese Arbeiten nicht durchgeführt werden, ansonsten sin die Sachadhaften Stellen auszubessern.....

So oder so ähnlich wird es bei DIr auch sein, es sei denn Ihr habt in der Wohnung gegrillt, so das alles veräuchert wäre, dann ist natürlich eine Renovierung nötig... ;-) G.Frank PS schaue zur Sicherheit in das Übergabe Protokoll und in deinen Mietvertrag! Z.B Linolium Fußboden muss der Vermieter alle 15 Jahre erneuern, Dielen und Parkett sind in Regelmässigen Abständen (ich weis sie jetzt nicht) neu zu versiegeln

NIX MUSS DER MIETER MACHEN!

Der BGH hat entschieden, dass Klauseln, die den Mieter nach Auszug zur Renovierung verpflichten nicht wirksam sind. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06)

Auch nach § 536 und 538 BGB ist es Sache des VERMIETERS, die Schönheitsrep. auszuführen.

Auf alle Fälle mußt Du die "Klassiker" machen - Löcher beseitigen, Tapeten reparieren, Kratzer soweit möglich "unsichtbar" machen. Der Rest ist auch mit Sicherheit Verhandlungssache. Wenn man sich zwei Jahre lang kaum in der Wohnung aufgehalten hat, muß man wahrscheinlich auch nicht streichen. Wenn man da zwei Jahre lang als Kettenraucher die Bude dichtgequalmt hat, wird ein einfacher Anstrich nicht reichen.

Versuch doch mal, ob Du einen Vorabtermin vor Ort mit der Hausverwaltung kriegen kannst. Vielleicht hatte der Mensch nur einen schlechten Tag...

Also, man müsste nicht mal die rote Wand streichen, wenn es normale Farbe ist. Wenn es natürlich Latex Farbe oder sowas ist, dann schon. Das Gelbe braucht man nicht weg machen, weil es einfach überzustreichen ist.

Aber eigentlich müsste das im Mietvertrag drin stehen. Wenn dort NICHTS Steht, dann brauch auch NICHTS gemacht werden!

Aus reiner Chourage würde ich die rote Wand wieder weiß streichen. Aber mehr auch nicht.

Den Boden braucht man auf gar keinen Fall ändern, nur, wenn man den selbst rein gemacht hat. Also z.b. lag Teppich und man hat Laminat rein gelegt, dann müsste man das, ggf. rückgängig machen, wenn der Vermieter das fordert.

Nach neuer Rechtssprechung musst du noch nicht mal die rote Wand umstreichen. Einzig und allein die Schäden (Tapete, Löcher in den Wänden) beseitigen und gut ist. Ist die Farbe "angegrabbelt", dann musst du rüberpinseln, sonst nicht. Und das braucht nichtmal professionell zu sein sondern nur, wie es von einem Laien zu erwarten ist.

Am Fußboden musst du gar nichts machen, normale Abnutzungserscheinungen sind Sache des Vermieters. Und Fristen sind sowieso nicht mehr gültig.

Am besten druckst du dir die Rechstlage mal aus (sind ja ein paar Links dabei) und schickst die mit einem kurzen Kommentar versehen (was danach von dir zu erledigen wäre und erledigt wird) zur Hausverwaltung und bestehst dann auf eine entsprechende Abnahme der Wohnung.

Wenn die Kosten sparen wollen ist das ja ok, aber nicht auf deinem Rücken...