Grundsteuer Garage?
Hallo zusammen! Ich bin Eigentümer einer Garage. Die Grundsteuer hat bislang immer die Hausverwaltung in Rechnung gestellt 48,14 Euro. Im Grundsteuermessbescheid sind insgesamt 6 Eigentümer eingetragen darunter auch der Hausverwalter. Seit 2015 hat der Hausverwalter die Garage verkauft. Der neuer Besitzer fordert nun die Grundsteuer 48,14€ plus 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Der neue Eigentümer hat auch den einfachen Meldeauskunft über mein Wohnort beantragt was weitere 29 Euro sind, die er mir auch in die Rechnung stellt, obwohl die Hausverwaltung meine Adresse kennt. Nachdem ich Ihn schriftlich aufgefordert habe den Sachverhalt mit der Hausverwaltung zu klären bekam ich noch eine Mahnung mit 10 Euro Mahngebühr. Plus eine Drohung das wenn ich nicht zahle er sein Anwalt einschaltet und mir auch mit Verzugszinsen droht. Die Grundsteuer in höhe von 48,14 habe ich auf sein Konto überwiesen.
Habe von dem Vorgang nichts mehr gehört bis zum 04.01.2017 bis ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kam. Mit Hauptforderung über Grundsteuermessbescheid 2016 in höhe von 48,14 Euro +Gerichtskosten 32,00 Euro +Auslagen 39,00 Euro +Mahnkosten 20,00 Euro.
Was kann ich da machen! Danke!
4 Antworten
Ich kann dir da nicht ganz folgen.
Du BIST Garageneigentümer? Die Hausverwaltung verkauft deine Garage in 2015? Der neue Eigentümer fordert bei dir die Grundsteuer an?
Grundsätzlich haben wir ja hier 6 Eigentümer, die eigentlich jeder für seine Garage, Grundsteuer zahlen müsste. Ich denke mal, dass der Ablauf über die Hausverwaltung als Bevollmächtigte aus Vereinfachungsgründen gemacht worden sind.
Aber diese Vereinfachung ist nun mal nicht so einfach auf den Käufer einer Garage eines Beteiligten zu übertragen. Im Zeitpunkt des Verkaufs hätte der ganze Verein entweder aufgelöst werden müssen, oder es hätten Vollmachten auf den Käufer ausgestellt werden müssen, damit der für den Garagenclub Bescheide annehmen kann.
Ich würde gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, weil der Fuzzi offensichtlich nicht von dir bevollmächtigt war, dich in den Grundsteuerangelegenheiten zu vertreten oder gar Inkassogebaren gegenüber den Beteiligten an den Tag zu legen.
Auf jeden Fall musst du Grundsteuer für die Jahre zahlen, aber meiner Meinung nach seit dem Verkauf direkt an die Stadt.
ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...
verwaltungskosten sind nicht umlagefähig
er muss das kostenlos bearbeiten, das ist schon im mietzins drin, ansonsten verstehe ich es nicht ganz
ja, wenn der neue eigentümer, der ja nicht verwalter ist, für euch leistungen erfüllt, kann er sich die schon in rechnung stellen lassen
Auch die Grundsteuer wurde in diesem Zeitraum gesetzlich erhöht...ob es sich für Dich lohnt desshalb einen Anwalt zu nehmen, bezweifle ich, schon wegen der Höhe des Betrages!
Richtigerweise:
Du bist nicht Eigentümer einer Garage.
ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...
ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...