Grundsteuer Garage?

4 Antworten

Ich kann dir da nicht ganz folgen.

Du BIST Garageneigentümer? Die Hausverwaltung verkauft deine Garage in 2015? Der neue Eigentümer fordert bei dir die Grundsteuer an?

Grundsätzlich haben wir ja hier 6 Eigentümer, die eigentlich jeder für seine Garage, Grundsteuer zahlen müsste. Ich denke mal, dass der Ablauf über die Hausverwaltung als Bevollmächtigte aus Vereinfachungsgründen gemacht worden sind.

Aber diese Vereinfachung ist nun mal nicht so einfach auf den Käufer einer Garage eines Beteiligten zu übertragen. Im Zeitpunkt des Verkaufs hätte der ganze Verein entweder aufgelöst werden müssen, oder es hätten Vollmachten auf den Käufer ausgestellt werden müssen, damit der für den Garagenclub Bescheide annehmen kann.

Ich würde gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, weil der Fuzzi offensichtlich nicht von dir bevollmächtigt war, dich in den Grundsteuerangelegenheiten zu vertreten oder gar Inkassogebaren gegenüber den Beteiligten an den Tag zu legen.

Auf jeden Fall musst du Grundsteuer für die Jahre zahlen, aber meiner Meinung nach seit dem Verkauf direkt an die Stadt.

Wendul81 
Fragesteller
 05.01.2017, 14:26

ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...

verwaltungskosten sind nicht umlagefähig

er muss das kostenlos bearbeiten, das ist schon im mietzins drin, ansonsten verstehe ich es nicht ganz

Wendul81 
Fragesteller
 05.01.2017, 14:30

ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...

Pissnase  05.01.2017, 14:32
@Wendul81

ja, wenn der neue eigentümer, der ja nicht verwalter ist, für euch leistungen erfüllt, kann er sich die schon in rechnung stellen lassen

Auch die Grundsteuer wurde in diesem Zeitraum gesetzlich erhöht...ob es sich für Dich lohnt desshalb einen Anwalt zu nehmen, bezweifle ich, schon wegen der Höhe des Betrages!

Richtigerweise:

Du bist nicht Eigentümer einer Garage.

Wendul81 
Fragesteller
 05.01.2017, 14:30

ich bin Eigentümer der Garage die Grundsteuer habe ich immer an die Hausverwaltung überwiesen. Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garagen die er nun verkauft hat. Und schon benag für mich und andere Eigentümer der Ärger ...