Darf ein Hausverwalter für die Herausgabe von Unterlagen einer zu verkaufenden Wohnung 68€ verlangen, begründet mit 1h! Arbeitsaufwand die Unterlagen zu suchen?

13 Antworten

Er dürfte seinen Aufwand in Rechnung stellen aber 68Euro sind dafür zu viel. Was ich aber immer noch nicht fair finde ist das die Eigentümer gerade für solche Sachen einen Hausverwalter haben und diesen monatlich Zahlen. Sollte dieser dafür nichts nehmen.

Das ist ein absolute Unverschämtheit was dieser macht und sehr unfair. Dafür eine Stunde zu brauchen empfinde ich auch sehr übertrieben, ich weiß zwar nicht was für Unterlagen aber wenn er die im Büro hat muss das schneller gehen.

Sollte aber ein Grundbuchauszug benötigt werden, der aktuell sein muss. Kann er die Kosten dafür auch berechnen. Das sind immer gut 10-20Euro pro Auszug. Dazu dann noch der Aufwand das zu holen etc. Wenn das dann im Preis mit drin ist sieht die Sache schon etwas anders aus.

Der Eigentümer hst sich diesen Verwalter ausgewählt. Soll er doch die Auslagen für fehlende Unterlagen bezahlen. Ein guter Makler übernimmt den Service der Beschaffung, aber nicht deren Kosten. Da sollten Sie mal ihren Vertragstext überdenken.

Sicher ist das übertrieben, aber ob Widerspruch einlegen etwas bringt?

Allerdings, dass sich ein Makler über solche Preise beschwert, finde ich wiederum lustig. Die Maklerpreise sind doch genauso völlig überzogen.

So ein Stundenlohn hätte ich auch mal gerne. Glaub ich hab den falschen Beruf. Diese Summe widerspricht jeglicher Logik. Vor allem weil man durch die Nebenkosten die Hausverwaltung Anteilig ja mit bezahlt. Und wenn der Mensch in seinen Akten so eine Unordnung hat das er dafür ne Stunde braucht, ist das sein Problem, dann muss er sich mal ne 1 Stunde überlegen ob so sein Büro gut organisiert ist.

Mein Rat: Nicht zahlen !!!

Wir sind hier als Makler tätig, der Eigentümer hat uns die Vollmacht
erteilt, dass wir von der Hausverwaltung die Unterlagen organisieren
können (machen wir immer so). Die Meisten Hausverwalter wollen dafür
nichts oder bis zu 25€ Entlohnung (was ich okay finde) aber 1 h
Arbeitsaufwand zu pauschalisieren für die Zusendung von 5 Seiten finde
ich eben total überheblich und bin mir jetzt unsicher ob ich die
Rechnung zahlen soll oder ob und wie ich hier Widerspruch einlegen
könnte.

@MichaPelli

Gebe dir vollkommen recht. Ne würde ich nicht bezahlen ist trotzdem völlig überzogen. Ich sehe da sehr gute Chancen bei einem Widerspruch.

@Erklaerbaer17

Also ich hätte 2 Varianten wie ich vorgehen würde.

A: Ich würde die Rechnung als unverhältnismäßig zurückweisen. Könnte wetten da kommt dann eine nach unten korrigierte Rechnung. Was zu meiner nächsten Frage führen würde, ob wir hier auf dem Basar sind.Fazit: Ich zahle nicht und lasse es drauf ankommen.

B: Ich korrigiere die Rechnung selbst mit dem Hinweis auf ortsübliche Gepflogenheiten und zahle den Betrag meiner Wahl. Dann warte ich ab und schaue was passiert.

Fakt ist: 68€ für diese Art von Leistung?....nicht im Traum.

@caladan01

C - Sie erhalten keine Unterlagen, die Ihr Auftraggeber offenbar selber verbummelt hat.

Hi,

ich hatte auch eine ETW mit Hausverwaltung. So etwas habe ich noch nie gehört und finde es auch unseriös. Die einzelnen Besitzer der ETW's bezahlen ja die Hausverwaltung, damit ist deren Arbeit ja abgegolten. Egal ob sie jetzt in dem Monat nur einen Brief oder 10 Briefe oder was weiß ich gemacht haben.

Das ist mein Wissen....