Darf Milchglasfenster bei Grenzbebauung geöffnet werden?

Fenster vom Nachbarhaus zu unserem Garten - (grenzbebauung, Fensterrecht)

4 Antworten

Mit deinen Nachbarn solltest du keinen Streit anfangen. Wenn du ihnen ihr Fenster verbietest, habt ihr jeden Tag Stress am Gartenzaun.

Freunde dich mit deinen Nachbarn an! Dann macht es dir auch nichts aus, wenn sie deinen Garten sehen. Vielleicht nutzt ihr den Pool dann sogar gemeinsam.

c21160 
Fragesteller
 06.05.2013, 13:59

Ich bin sicherlich kein "böser Nachbar", allerdings möchte ich meinen Whirlpool oder Sauna nicht mit meinem neuen Nachbar teilen und schätze mein kleines privates Reich ! Ich stelle hier die Frage, da ich rechtlich nicht in ein offenes Messer laufen will. Ein schlechtes nachbarschaftliches Verhältnis ist das Schlimmste was ich mir vorstellen kann, aber es geht mir allein um meine Privatsphäre im eigenen Garten... Siehe Bild....oder wie es es bei Ihnen ? Darf Ihr Nachbar Ihr Auto benutzen ?

halbsowichtig  06.05.2013, 14:11
@c21160

Wie Seehausen schrieb, musst du das Bauaufsichtsamt fragen, ob das Fenster legal ist. Erst wenn du die Bestätigung hast, dass es unzulässig ist, kannst du dich mit deinem Nachbarn anlegen.

Zu deiner nächsten Frage: Klar würde ich meinem Nachbarn mein Auto leihen. Wenn ich es eh gerade nicht brauche, kann es jemand anderes nutzen. Ich erlaube den Nachbarn auch explizit, sich an meinen Himbeersträuchern zu bedienen, wenn ich mit dem Ernten zu lahm bin. Nur in mein Bett darf kein Fremder, aber dagegen hab ich einen Rolladen.

Ich habe mittlerweile alles über einen Anwalt laufen und die genaue Antwort. Ein Fenster bei Grenzbebauung ist nicht legal. Ausnahme: Bei der Errichtung gab es eine andere gesetzliche Vorschrift (Nachweiß Fensterinhaber). Wenn das Fenster aber 2 Jahre besteht hat der Inhaber Lichtrecht. Bei einer Grenzbebauung kann dementsprechend der Nachbar aber feuerfester Fenster (F90) fordern, alternativ zumauern. Die Antwort: Fensterinhaber muß auf F90 umstellen (sehr teuere feuerfester Fenster die nicht zum Öffnen sind) oder zumauern. Ausnahme bleibt nur, wenn der Fensterinhaber nachweisen kann, daß die Fenster zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, wo es rechtlich erlaubt war. Viel Spaß

das gleiche problem habe ich auch mit meinen fenstern als ich die häuser gekauft habe der neu eigentümer des nachbar grundstücks will sie mir zubauen obwohl ich die häuser so erworben habe und sie sind gemilcht was kann man da tun mit ihnen reden geht nicht

Wenn die Fenster in der Grenzwand "baurechtlichen Bestandsschutz" haben, d.h. früher einmal genehmigt wurden oder der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Baurecht entsprachen, ist es egal, ob sie mit Milchglas oder nur zum Kippen eingerichtet war.

Ansonsten ist jedes Fenster, egal ob mit Milchglas oder ohne, in Grenz/Brandwänden unzulässig.

Dann reicht es, wenn Ihr das Bauaufsichtsamt schriftlich benachrichtigt, die sind verpflichtet, das Fenster zu beseitigen.

c21160 
Fragesteller
 06.05.2013, 14:08

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das Haus wurde ca. 2000 neu gebaut und in der damaligen Baugenehmigung hat das Amt das Fenster verboten wegen Grenzbebauung. Das Fenster wurde trotzdem gebaut und mein Vorgänger hat als "guter" Nachbar sein 2-jähriges Widerspruchsrecht NICHT genutzt, vielleicht hat er auch einen Kasten Bier bekommen und war glücklich...Es hat auch nie gestört und die Privatsphäre wurde durch das Milchglas gewahrt. Ab 2002 hatte das Fenster dadurch wohl einen Bestandsschutz und somit Lichtrecht ! Wenn ich das Bauaufsichtsamt kontaktiere werden die das Fenster wegen Bestandsschutz wohl nicht zumachen können ????? Gerhard

halbsowichtig  06.05.2013, 14:12
@c21160

Sie könnten ihn verpflichten, Fensterrahmen ohne Scharniere einzubauen.

Seehausen  06.05.2013, 14:14
@halbsowichtig

Das hat mit Widerspruchsfristen, Duldung oder Verjährung nichts zu tun. Das Fenster muss von der Bauaufsicht beseitigt werden.

Dort einfach schriftlich um Überprüfung bitten.

Seehausen  06.05.2013, 14:16
@halbsowichtig

an halbsowichtig: Die Antwort ist Unsinn. Es ist ein eindeutiger und schwerer Verstoß gegen Brandschutz- und Nachbarrecht, der weder durch feste Rahmen noch Glasbausteine beseitigt werden kann.

c21160 
Fragesteller
 06.05.2013, 20:09

Mir hat mal jemand erklärt, daß es sich um 2 verschiedene Ebenen handelt. Der baurechtlichen und der privatrechtlichen... (wie gesagt bin ich kein Experte und versuche alles laienhaft wiederzugeben. ) Baurechtlich ist das Fenster illegal und ohne Genehmigung bzw. Abnahme nicht erlaubt. Allerdings hat der jeweilige Fensterbauer nach 2 Jahren einen Bestandsschutz und dementsprechend auch Lichtrecht. Wenn jemand Lichtrecht hat, kann das Fenster nicht abgeschafft werden....aus privatrechtlicher Sicht. Irgendwo dazwischen ist wohl meine Rechtslage. Aus Bauamtseite hab ich wohl recht und das Fenster muß weg... aber aus privatrechtlicher Seite hat er Lichtrecht nach 2 Jahren.... Nagelt mich nicht auf die Definitionen fest, aber stimmt diese Aussagen ? Gerhard

Seehausen  07.05.2013, 09:40
@c21160

Wie bereits ausgeführt muss das Fenster dem öffentlichen und dem privatrechtlichen Vorschriften entsprechen. Zulässig ist es nur, wenn beide Bereiche erfüllt sind; eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung kann nicht ausgenutzt werden, wenn private Rechte der Nachbarschaft nicht beachtet sind.

Eine Verjährung, Duldung oder Gewohnheitsrecht etc. gibt es im öffentlichen Recht nicht; hier muss das Vorhaben genehmigt oder früher genehmigungsfähig gewesen sein. Im Privatrecht gibt es auch keine Duldung, manchmal ein Gewohnheitsrecht nach 30 Jahren. Aber nie wenn das Vorhaben auch gegen öffentliches Recht verstößt.

"Lichtrechte" etc. müssen im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis eingetragen sein; automatisch erhält man die nicht.