Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern
Wir sind erst in unser Haus eingezogen und haben in mühevoller Keinarbeit und unter Einsatz von unendlichen Arbeitsstunden und enormen Kosten unseren Garten liebevoll angelegt. Nun kamen heute zwei Gestalten auf mich zu und eröffneten mir, dass diese auf dem angrenzenden Grundstück ein EFH bauen wollen, wobei die Garage als Grenzbebauung mit voller Unterkellerung geplant wird. Im Zuge dessen werde zur Abdichtung Arbeitsraum gebraucht, welcher durch einen 2 - 3 m breiten Aushub auf meinem Grundstück beschafft werden soll. Sie meinten ich habe ohnehin kein Recht zu widersprechen, da sie das Recht haben dies zu tun, sofern sie den Ursprungszustand wieder herrichten. Nach meinen ersten Recherchen und einer Anfrage beim Bauamt (Bayern) stimmt das wohl auch.
Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Was ist mit meinem schönen Garten? Allein die Natursteintreppe, die zwei Ebenen meines Gartens verbindet, sowie das Abfangen des Hangs auf meinem Grundstück hat einen 5stelligen Betrag gekostet, nicht zu sprechen vom Anpflanzen des Grases und dem Errichten des berühmten Maschendrahtzauns. Natürlich bedeutet das auch eine Nutzungseinschrankung, da wir die unter Seite unseres Gartens nicht mehr nutzen könnten, solange die Treppe weg und eine 3m tiefe Baugrube da ist.
Das andere ist, dass wir ein behindertes Kind haben, das mit einem derartigen Eingriff in seine Welt nicht ohne weiteres klar kommen würde.
Nach dem ganzen Stress wollten wir eigentlich nur friedlich unser Haus mit Garten geniessen und nicht das Laster eines Anderen tragen. Unsere Familie soll endlich einmal zur Ruhe kommen - ohne Dreck, Staub, Baustress und Arger.
Wie sollen wir uns verhalten? Gibt's Tipps für uns?
Vielen Dank!
12 Antworten
Anwälte sind teuer, da kommen gleich mal 1000€ zusammen. Diese Kosten kann man dem Nachbarn nicht anlasten zu zahlen, da das ein privates "Vergnügen" ist. Ein Anwalt verhärtet die Fronten sofort. Dem kann es nur recht sein, wenn gestritten wird, davon lebt der doch. Will man so eine neue Nachbarschaft beginnen? Reden reden reden mit dem neuen Nachbarn, es gibt immer eine Lösung.
Was schreibst du da von "2 Gestalten kamen auf mich zu " ? Kennst du deine Nachbarn nicht, haben sie sich nicht vorgestellt, wer und was sie sind? Haben sie dir den Plan gezeigt und auch unterschreiben lassen? Jetzt Klartext, habt ihr ein schlechtes Verhältnis zu euren Nachbarn, da du sie Gestalten nennst? Hat eure Garage auch eine Grenzbebauung? Dann seid ihr, oder euer Vorbesitzer auch auf des Nachbars Grund gewesen. Man lebt nun mal nicht alleine auf dieser Welt. Wenn ihr einen behinderten Sohn habt, dann wird der auch nicht die Treppe runter fahren können, womit würde er also nicht klar kommen? Ihr habt doch auch den Garten umgebaut, da ist er doch auch klar gekommen? Ich weis, das wollen sie nicht lesen. Ich schreibe es provokant. Sie haben dafür mitleidsvoll geschrieben. Denken sie mal drüber nach. Was stört sie am Bauvorhaben des Nachbarn? Machen sie mit ihm einen schriftlichen Vertrag. Anwalt braucht es keinen, die sind teuer, machen auch nur das, was man ihnen aufträgt und macht die Sache nur agressiver. Vereinbaren sie eine Bauzeit, wann der Keller verfüllt und fertig sein muss. Wann der Putz fertig ist und wann die Gartengestaltung wieder hergestellt ist. Vereinbaren sie eine Bankbürgschaft für die Gartengestaltung. Lassen sie ihrem Gartengestalter einen Kostenvoranschlag für den Rückbau und die Wiederherstellung machen, aber so das nichts in ihrem Garten gelagert wird. Sämtliche Arbeiten müssen uber Nachbars Grund erfolgen. Des weiteren fordern sie, das die Baugrube massiv mit Stempen und Brettern abgesichert wird, damit ihrem Sohn nichts passiert. Keinen Bauzaun, der fällt zu leicht um. Fragen sie ihn, was er ihnen für den "Nutzungsausfall" als Entschädigung geben will. Nur mit reden und gutem Willen erreicht man was.
Öffentlich-rechtlich darf der Nachbar eine Garahge in den Maßen der Landesbauordnung unmittelbar an die Grundstücksgrenze setzen, ohne Dich fragen zu müssen (Nur darauf bezieht sich die Antwort der Bauaufsicht, denn nur dazu ist sie zuständig).
Privatrechtlich kannst Du ihm aber verbieten, Dein Grundstück zu betreten, es abzugraben und Pflanzen zu vernichten.
Nach BGB und Nachbarrechtsgesetz kann der Nachbar aber ein entsprechendes Betretungsrecht einklagen, wenn er Dir den Schaden erstattet. Zum Nachweis des Schadens ist ein "Beweissicherungsgutachten" durch einen öffentlich-bestellten Sachverständigen unabdingbar; wenn Du es geschickt anstellst muss der Nachbar dieses als "Zustandsstörer" bezahlen.
Einklagen kann der Nachbar aber nur das, was zur Errichtung des öffentlich-rechtlich zulässigen Vorhabens unbedingt notwendig ist. Die Unterkellerung einer Grenzgarage gehört nicht dazu (die ist zwar zulässig, aber für eine Garage nicht notwendig). Die Beeinträchtigung durch eine Baugrube braucht ihr also nicht hinzunehmen.
Es gibt also umfangreiche Verhandlungsmöglichkeiten, die aber wohl nur ein erfahrener Rechtsanwalt oder bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser für Euch durchsetzen kann.
grundsätzlich auf deinem grundstück passiert ohne deine zustimmung rein garnichts,egal was die zusichern
Im Grunde ist es so das du keinesfalls beeinträchtigt werden darfst. Kurzfristige beeinträchtigungen musst du natürlich hinnehmen. Mein Tipp nimm dir nen Anwalt. so unbezahlbar teuer sind die nicht und du kommst zu deinem guten recht.