Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern

12 Antworten

Anwälte sind teuer, da kommen gleich mal 1000€ zusammen. Diese Kosten kann man dem Nachbarn nicht anlasten zu zahlen, da das ein privates "Vergnügen" ist. Ein Anwalt verhärtet die Fronten sofort. Dem kann es nur recht sein, wenn gestritten wird, davon lebt der doch. Will man so eine neue Nachbarschaft beginnen? Reden reden reden mit dem neuen Nachbarn, es gibt immer eine Lösung.

Was schreibst du da von "2 Gestalten kamen auf mich zu " ? Kennst du deine Nachbarn nicht, haben sie sich nicht vorgestellt, wer und was sie sind? Haben sie dir den Plan gezeigt und auch unterschreiben lassen? Jetzt Klartext, habt ihr ein schlechtes Verhältnis zu euren Nachbarn, da du sie Gestalten nennst? Hat eure Garage auch eine Grenzbebauung? Dann seid ihr, oder euer Vorbesitzer auch auf des Nachbars Grund gewesen. Man lebt nun mal nicht alleine auf dieser Welt. Wenn ihr einen behinderten Sohn habt, dann wird der auch nicht die Treppe runter fahren können, womit würde er also nicht klar kommen? Ihr habt doch auch den Garten umgebaut, da ist er doch auch klar gekommen? Ich weis, das wollen sie nicht lesen. Ich schreibe es provokant. Sie haben dafür mitleidsvoll geschrieben. Denken sie mal drüber nach. Was stört sie am Bauvorhaben des Nachbarn? Machen sie mit ihm einen schriftlichen Vertrag. Anwalt braucht es keinen, die sind teuer, machen auch nur das, was man ihnen aufträgt und macht die Sache nur agressiver. Vereinbaren sie eine Bauzeit, wann der Keller verfüllt und fertig sein muss. Wann der Putz fertig ist und wann die Gartengestaltung wieder hergestellt ist. Vereinbaren sie eine Bankbürgschaft für die Gartengestaltung. Lassen sie ihrem Gartengestalter einen Kostenvoranschlag für den Rückbau und die Wiederherstellung machen, aber so das nichts in ihrem Garten gelagert wird. Sämtliche Arbeiten müssen uber Nachbars Grund erfolgen. Des weiteren fordern sie, das die Baugrube massiv mit Stempen und Brettern abgesichert wird, damit ihrem Sohn nichts passiert. Keinen Bauzaun, der fällt zu leicht um. Fragen sie ihn, was er ihnen für den "Nutzungsausfall" als Entschädigung geben will. Nur mit reden und gutem Willen erreicht man was.

iteach 
Fragesteller
 04.01.2013, 08:59

Nein, ich kenne diese Leute nicht. Nein, vorgestellt haben sie sich auch nicht. Und nein, das Auftreten der beiden war nicht gerade umsichtig sondern bedrohend unverschämt.

Was mich daran stört? Ich Will meine Freizeit in meinem Garten verbringen können und kein finanzielles Risiko tragen müssen. PUNKT

Was mich an dem Bauvorhaben stört? Rein gar nichts, solange ich in Frieden gelassen werde. Kein Problem wäre das Aufstellen eines Gerüsts oder z. B das Benutzen meines Grills oder dergleichen.

Gute Nachbarschaft bedeutet ein Geben und Nehmen. In diesem Fall nimmt sich aber der neue Nachbar ein wenig zu viel raus. Er darf. Zwar seine Garage nach Bauordnung auf die Grenze setzen, aber es zwingt ihn niemand diese auch noch zu unterkellern. Genauso körntet er seine Garage auch auf sie gegenüberliege Grenze stellen, die noch unbebaut ist. Oder er könnte, es ist möglich bei dem Riesen Grundstück, einfach den Grenzabstand einzuhalten. Oder er baut eine Art Sicherungswand, an die er seinen Keller anschliesst, ohne unser Reich derart in Mitleidenschaft zu ziehen.Alles eine Sache der Planung.

Bei diesem Vorhaben wird die Substanz meines Besitzes enorm Beschädigt. Wie auch andere schon schreiben, wird der Garten nieieieie wieder so werden wie er einmal war. Diese Beschädigungen stehen außerdem in keinem Verhältnis zum Nutzen des Nachbarn, denn er hat ja noch viele andere Möglichkeiten fuer seine Kellergarage. Diesen verpfuschten Garten muss ich dann die nächsten 30Jahre ansehen. Na dann auf gute Nachbarschaft! Es kann nur besser werden...

enginmachine  04.01.2013, 10:54
@iteach

Wenn die Fronten eh schon geklärt und verhärtet sind, was soll diese Fragestellung dann noch bei GF. Dann ist auch schon geklärt, das ihr die Kosten tragt und der Garten 30 Jahre lang nie wieder so wird wie er einmal war.!!?? Dann schreib deinem Nachbarn doch, das es seine Garage weg stellen soll, oder nicht unterkellern, da dir diese 25m² Garten so wichtig sind, das man die Nachbarschaft so nicht belasten kann. Vielleicht könnt auch ihraus dieser Baumasnahme euren Nutzen daraus ziehen, indem ihr dort euer Gartenhäusl errichtet, oder nur das Brennholz dort lagert, wer weis

Öffentlich-rechtlich darf der Nachbar eine Garahge in den Maßen der Landesbauordnung unmittelbar an die Grundstücksgrenze setzen, ohne Dich fragen zu müssen (Nur darauf bezieht sich die Antwort der Bauaufsicht, denn nur dazu ist sie zuständig).

Privatrechtlich kannst Du ihm aber verbieten, Dein Grundstück zu betreten, es abzugraben und Pflanzen zu vernichten.

Nach BGB und Nachbarrechtsgesetz kann der Nachbar aber ein entsprechendes Betretungsrecht einklagen, wenn er Dir den Schaden erstattet. Zum Nachweis des Schadens ist ein "Beweissicherungsgutachten" durch einen öffentlich-bestellten Sachverständigen unabdingbar; wenn Du es geschickt anstellst muss der Nachbar dieses als "Zustandsstörer" bezahlen.

Einklagen kann der Nachbar aber nur das, was zur Errichtung des öffentlich-rechtlich zulässigen Vorhabens unbedingt notwendig ist. Die Unterkellerung einer Grenzgarage gehört nicht dazu (die ist zwar zulässig, aber für eine Garage nicht notwendig). Die Beeinträchtigung durch eine Baugrube braucht ihr also nicht hinzunehmen.

Es gibt also umfangreiche Verhandlungsmöglichkeiten, die aber wohl nur ein erfahrener Rechtsanwalt oder bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser für Euch durchsetzen kann.

Seehausen  03.01.2013, 18:03

Ergänzung: Vereinbarungen immer schriftlich mit Zeichnungen und genauen Beschreibungen und Durchsetzungsregelungen bei Verzug!!!

grundsätzlich auf deinem grundstück passiert ohne deine zustimmung rein garnichts,egal was die zusichern

Seehausen  03.01.2013, 18:00

Das ist eine zwar weit verbreitete Ansicht, aber nichtsdestoweniger falsch.

wollyuno  04.01.2013, 14:15
@Seehausen

na dann soll er sich mal mit mir anlegen

Im Grunde ist es so das du keinesfalls beeinträchtigt werden darfst. Kurzfristige beeinträchtigungen musst du natürlich hinnehmen. Mein Tipp nimm dir nen Anwalt. so unbezahlbar teuer sind die nicht und du kommst zu deinem guten recht.