Nachbar will unsere Fenster mit Grenzwand zubauen?
Wir haben ein altes Bauernhaus gekauft, welches auch Fenster original von 1920 zum Nachbarn hin hat, jetzt möchte der Nachbar teilweise direkt, teilweise nur 80cm entfernt an uns anbauen, was er auch darf, jedoch würde er alle Fenster zubauen auch das seitliche würde kein Licht mehr bekommen. Die Fenster direkt zum Nachbarn sind nicht durchsichtig.
Das Bauamt ist der Meinung, die Fenster wären nicht so wichtig, da nur Treppenhaus, Abstellraum und 2 Bäder betroffen wären.
Allerdings wer will schon ein Bad ohne Tageslicht. Der Umbau würde uns viel Geld kosten. Gibt es keinen Bestandschutz oder ähnliches. Pläne von 1920 sind nicht vorhanden. Wer weiß ob es damals überhaupt ein Baulastenverzeichnis gab.
3 Antworten
jetzt möchte der Nachbar teilweise direkt, teilweise nur 80cm entfernt an uns anbauen, was er auch darf
Mit anderen Worten, hier handelt es sich um Gebäude, die historisch bedingt ohnehin bereits unter Unterschreitung des Mindestabstands (3m) an der Grundstücksgrenze stehen. Wenn die Genehmigungsbehörde diese Bebauung als zulässig einstuft (was wenig überraschend ist), war´s das.
jedoch würde er alle Fenster zubauen auch das seitliche würde kein Licht mehr bekommen.
Aus dieser etwas seltsamen Beschreibung schließe ich, dass der Nachbar also direkt an euer Gebäude, welches an der Grundstücksgrenze errichtet ist, anbaut. Falls dem so ist und die Grundstücksgrenze schon zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes direkt an der Hauswand entlangführte, dann liegt das sog. Lichtrecht beim Nachbarn. Die Ausführung wäre demnach bereits zum damaligen Zeitpunkt unter der Maßgabe erfolgt, dass die Fenster im Falle eines Anbaus entfernt werden müssen (das gibt es beispielsweise im innerstädtischen Baurecht dauernd).
Die Fenster direkt zum Nachbarn sind nicht durchsichtig.
Wat? ;-)
Das Bauamt ist der Meinung, die Fenster wären nicht so wichtig, da nur Treppenhaus, Abstellraum und 2 Bäder betroffen wären.
Hier handelt es sich um eine Rechtsabwägung. Es steht das Recht des Nachbarn, an euer Gebäude direkt an der Grenze anzubauen, gegen den vorhandenen Baubestand. Wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, habt ihr hier m.E. ganz schlechte Karten.
Allerdings wer will schon ein Bad ohne Tageslicht. Der Umbau würde uns viel Geld kosten.
Das ist juristisch ohne Belang.
Pläne von 1920 sind nicht vorhanden.
Aber Liegenschaftskarten ganz bestimmt.
Wer weiß ob es damals überhaupt ein Baulastenverzeichnis gab.
Sicher nicht. Das gibt es noch nichtmal heute in allen Bundesländern.
Sollte die Genehmigungsbehörde diesen Bescheid so erteilen, bleibt euch nur der Klageweg mit unsicherem Ausgang, aber sicheren hohen Kosten (die keine RSV abdeckt, da Verwaltungsrecht).
Bestandsschutz würde nur das von Euch bewohnte Haus schützen (das möglicherweise auch nicht dem heutigen Baurecht entspricht oder vielleicht sogar ohne jede Genehmigung nach Gusto errichtet wurde)
... das hindert aber den Nachbarn grundätzlich nicht entsprechend dem heutigen Baurecht auf seinem Grundstück zu bauen ... das Bauamt hat die Sache offenbar schon geprüft und befürwortet, da dürfte es schwer sein Gegenargumente zu finden (insbesondere wenn z.B. die Fenster dort gar nicht sein dürften)
In diesem Fall würde ich mir einen Fachanwalt nehmen, der sich da gut auskennt und evtl. Paroli bieten kann.