Nachbar will unsere Fenster mit Grenzwand zubauen?

3 Antworten

jetzt möchte der Nachbar teilweise direkt, teilweise nur 80cm entfernt an uns anbauen, was er auch darf

Mit anderen Worten, hier handelt es sich um Gebäude, die historisch bedingt ohnehin bereits unter Unterschreitung des Mindestabstands (3m) an der Grundstücksgrenze stehen. Wenn die Genehmigungsbehörde diese Bebauung als zulässig einstuft (was wenig überraschend ist), war´s das.

jedoch würde er alle Fenster zubauen auch das seitliche würde kein Licht mehr bekommen.

Aus dieser etwas seltsamen Beschreibung schließe ich, dass der Nachbar also direkt an euer Gebäude, welches an der Grundstücksgrenze errichtet ist, anbaut. Falls dem so ist und die Grundstücksgrenze schon zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes direkt an der Hauswand entlangführte, dann liegt das sog. Lichtrecht beim Nachbarn. Die Ausführung wäre demnach bereits zum damaligen Zeitpunkt unter der Maßgabe erfolgt, dass die Fenster im Falle eines Anbaus entfernt werden müssen (das gibt es beispielsweise im innerstädtischen Baurecht dauernd).

Die Fenster direkt zum Nachbarn sind nicht durchsichtig.

Wat? ;-)

Das Bauamt ist der Meinung, die Fenster wären nicht so wichtig, da nur Treppenhaus, Abstellraum und 2 Bäder betroffen wären.

Hier handelt es sich um eine Rechtsabwägung. Es steht das Recht des Nachbarn, an euer Gebäude direkt an der Grenze anzubauen, gegen den vorhandenen Baubestand. Wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, habt ihr hier m.E. ganz schlechte Karten.

 Allerdings wer will schon ein Bad ohne Tageslicht. Der Umbau würde uns viel Geld kosten.

Das ist juristisch ohne Belang.

Pläne von 1920 sind nicht vorhanden.

Aber Liegenschaftskarten ganz bestimmt.

Wer weiß ob es damals überhaupt ein Baulastenverzeichnis gab.

Sicher nicht. Das gibt es noch nichtmal heute in allen Bundesländern.

Sollte die Genehmigungsbehörde diesen Bescheid so erteilen, bleibt euch nur der Klageweg mit unsicherem Ausgang, aber sicheren hohen Kosten (die keine RSV abdeckt, da Verwaltungsrecht).

lolli69 
Fragesteller
 10.01.2018, 11:23

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

Die Fenster zum Nachbarn sind nicht durchsichtig, dass heißt wir haben keine direkte Einsicht auf sein Grundstück, was auch erforderlich ist.

Es ist traurig, dass der Nachbar so bauen darf, ohne gegenseitige Rücksichtnahme.

Trotzdem werden wir das nicht so hinnehmen und weiter nach Möglichkeiten suchen es zu verhindern.

FordPrefect  10.01.2018, 12:22
@lolli69
Die Fenster zum Nachbarn sind nicht durchsichtig, dass heißt wir haben keine direkte Einsicht auf sein Grundstück, was auch erforderlich ist.

Also Milchglas o.ä. - habt ihr das nach Erwerb so abgeändert?

Es ist traurig, dass der Nachbar so bauen darf, ohne gegenseitige Rücksichtnahme.

Naja, das ist so nicht korrekt. Grundsätzlich regelt das BauGB den Mindestabstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. Dieser liegt bei 3m; wenn man diese (ohne Not / Baufenster etc.) unterschreitet, muss der Nachbar im Regelfall dem Bauantrag zustimmen, was aber umgekehrt auch bedeutet, dass der Nachbar diese Abstandsfläche ebenso unterschreiten darf. Das ist hier wohl der Fall. Man kann also eigentlich gerade nicht sagen, dass hier keine gegenseitige Rücksichtnahme erfolgt wäre, sondern vielmehr, dass euch als Besitzer des Objektes, welches unter Unterschreitung der Abstandsflächen direkt an der Grenze steht, nicht mehr oder weniger abverlangt wird, als euch umgekehrt als Recht ebenso zustünde, wolltet ihr bauen.

Trotzdem werden wir das nicht so hinnehmen und weiter nach Möglichkeiten suchen es zu verhindern.

Das steht euch frei; ich rate zu einem Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht. Allerdings schätze ich eure Chancen als gering ein - und würde das Geld lieber in den Umbau stecken, als in einen sehr langwierigen und teuren Prozess gegen die Baugenehmigung, der nicht nur das Zusammenleben mit dem nachbarn dauerhaft belasten wird, sondern euch selbst im Erfolgsfall viel Geld kosten wird.

FordPrefect  10.01.2018, 12:22
@FordPrefect

Nachtrag: Nur mal geschätzt würde ich alleine den Kostenvorschuss in der ersten Instanz samt Anwaltsauslagen etc. pp. locker auf mindestens € 5000.-- schätzen. Und in der nächsten Instanz (wo das sicher landen wird) sind es exponentiell höhere Kosten.

Bestandsschutz würde nur das von Euch bewohnte Haus schützen (das möglicherweise auch nicht dem heutigen Baurecht entspricht oder vielleicht sogar ohne jede Genehmigung nach Gusto errichtet wurde)

... das hindert aber den Nachbarn grundätzlich nicht entsprechend dem heutigen Baurecht auf seinem Grundstück zu bauen ... das Bauamt hat die Sache offenbar schon geprüft und befürwortet, da dürfte es schwer sein Gegenargumente zu finden (insbesondere wenn z.B. die Fenster dort gar nicht sein dürften)

In diesem Fall würde ich mir einen Fachanwalt nehmen, der sich da gut auskennt und evtl. Paroli bieten kann.

lolli69 
Fragesteller
 09.01.2018, 21:04

habe bereits mit einem gesprochen, aber selbst er muss sich erst informieren