Darf mich meine Mutter zwingen, bei meinem Vater zu wohnen?

20 Antworten

ihr könntet auch arbeiten und somit etwas zu den haushaltsfinanzen beitragen. dann entspannt sich die situation.

Salue

Ich empfehle Euch, Euch mit der KESB (Kinder- und Erwachsenen Schutzbehörde) Eurer Wohnregion in Verbindung zu setzen.

Wenn der Vater die Alimente nicht mehr bezahlen kann, gibt es die Möglichkeit, dass diese Behörde eine Bevorschussung dieser Kosten übernimmt.

Damit liesse sich eventuell der finanzielle Engpass überbrücken.

Die KESB hat sich, seit der Einführung von eine paar Jahren, zwar einen schlechten Ruf geholt, nach meiner persönlichen Erfahrung arbeiten die aber durchaus seriös.

Ausserdem, Fragen kostet ja nichts.

Ich wünsche Euch viel Erfolg beim Abschluss Eurer Ausbildung.

Tellensohn  

Hmmm.... geht Ihr noch zur Schule ??..... Nachdem Ihr beide über 18 seid, und Ihr schon SEHT, dass es der Mutter schlecht geht, könnten BEIDE von EUCH etwas zum Familienunterhalt beitragen: Sich einen Job suchen (ja das geht auch neben der Schule - und wenn es nur ein paar Stunden in der Woche sind) und so die Mutter entlasten....

Zusammenhalten und sich gegenseitig helfen - das tun Familien normalerweise!

Ihr seid beide über 18. Seid ihr noch in der Ausbildung / im Studium? Oder warum wohnt ihr noch Zuhause?

Wen ihr Geld verdient könnt ihr eurer Mutter finanziell auch unter die Arme greifen.

Was den fehlenden Unterhalt eures Vaters betrifft. Sucht euch im Internet es passende Amt raus. Und fragt da nach.

Eure Mutter kann euch ned zwingen hin und her zu pendeln. Aber da ihr nemmer Minderjährig seid, muss sie euch ned bei sich Wohnen lassen.

Bis zum Ende der Erstausbildung bzw. bis zu eurem 25. Lebensjahr sind eure Eltern Unterhaltspflichtig.

mewel 
Fragesteller
 06.03.2018, 10:57

Wir sind aber beide noch Schüler und machen gerade das Abi ( in der Schweiz dauert es bis 20 )

danke für deine Antwort!

JayCeD  06.03.2018, 11:01
@mewel

Als Student kann man BAFöG und ggf. Wohngeld beantragen und ins Studentenwohnheim oder eine WG ziehen.

Deine Eltern (bzw. dein Erziehungsberechtigter) haben ab Volljährigkeit die wahl (wenn du noch unter 25 bist und kein Geld verdienst), ob sie dir naturalunterhalt (Kost und Logis) oder eben barunterhalt gewähren. § 1612 BGB
Soll heissen: Ja, sie dürfen dich raus schmeissen.
Tun sie das, sind sie dir allerdings zum Unterhalt verpflichtet. Solange dieser gerichtlich noch nicht erstritten ist, geht das Jobcenter in Vorleistung (und kassiert dann die nachzahlung des unterhalts ein).

markusher  06.03.2018, 18:33

es gibt kein jobcenter in der schweiz

DreamShooter  18.03.2018, 03:02

Ups, verlesen :D