Schlösser austauschen ohne den Ehepartner einzuweihen, rechtlich verboten?

6 Antworten

er darf nichts nehmen, ohne absprache. schon garnichts was deiner mutter gehört. natürlich darf sie die schlösser wechseln. ihr solltet als kinder ihn auch nie wieder ohne erlaubnis eurer mutter hereinlassen. zudem sollte sie ihn anzeigen und sich dringend einen anwalt suchen, der euren vater gehörig in die schranken weilt. sollte er euch bedrohen, ruf sofort die polizei.

Nein, Deine Mutter darf das.

Er ist ausgezogen und hat sie beklaut. Davor darf sie sich selbstverständlich schützen.

Deine Mutter darf rein rechtlich erst die Schlösser austauschen, wenn Dein Vater mit all seinen Sachen ausgezogen ist und nicht innerhalb von 6 Monaten seinen Willen zur Rückkehr mitteilt. Vorher nicht.

Ist er aber ausgezogen, um vorläufigen Streit zu vermeiden und hat dabei seine persönlichen Gegenstände im Haus gelassen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr in das gemeinsame Haus, denn das Verlassen stellt dann ja keinen tatsächlichen Auszug oder Umzug dar. Die Schlösser dürfen dann nicht ausgetauscht werden. http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/scheidung-artikel/gemeinsames-haus-trennung/

D.h, er kann sie anzeigen ?

@Scarh

Sie sollte sich anwaltlich beraten lassen, dann ist sie auf der sicheren Seite.

@Scarh

Es gibt keinen Straftatbestand "Schlösser austauschen".

Er kann ja einen Termin machen, wenn er noch Sachen dort hat. Er ist doch freiwillig ausgezogen.

Unter den Umständen darf sie das ( IMHO )

Nein.

Nein, natürlich nicht.