Nach scheidung eigene Kinder adoptieren?

4 Antworten

Ob er dich angelogen hat, kann ich dir natürlich nicht sagen. Vielleicht hat ihn ja jemand angelogen; das ist gut möglich.

Unfug ist die Geschichte auf jeden Fall. Sein eigenes Kind zu adoptieren, ist unmöglich. Als Vater hätte er einfach das Sorgerecht beantragen können. Allerdings ist das in der Praxis nach wie vor reichlich sexistisch, Müttern glaubt man leicht, dass sie sich um kleine Kinder kümmern können, Väter, die das von sich behaupten, werden sehr kritisch beäugt.

Vielleicht hat jemand ihm gesagt, dass Gericht oder Jugendamt euch erstmal in eine Pflegestelle einweist, wenn er behauptet, ihr wäret bei eurer Mutter in Gefahr, und dass es danach noch dauern würde, bis er die Behörden überzeugt hat, dass er sich um euch kümmern kann. Jedenfalls dass ihm das gesagt wurde, kann ich mir vorstellen (ob es wirklich realistisch war, mal dahingestellt).

Um Adoption handelte es sich definitiv nicht.

Und weil die Gerichte so sexistisch sind, vergeben sie in 94% aller Fälle die gemeinsame Sorge.

Er war mit der Mutter verheiratet. Damit hat er automatisch die gemeinsame Sorge.

@BBPB21

Gemeinsame Sorge nach Trennung setzt einen großen Grad von Einigungsbereitschaft voraus. Danach sieht es hier nicht aus. Aber selbst wenn, ändert das nichts. Wenn die Mutter die Kinder hauptsächlich betreut, kann der Vater das gegen ihren Willen nur per Gericht ändern. Er hatte da von Anfang an schlechte Karten (und ja, auch wegen Sexismus), aber nachdem das mit der Betreuung durch die Mutter erstmal eingespielt war, wurde es noch schwerer.

Deine 94% sind irreführend. Hast du auch Statistiken darüber, wie oft Gerichte in streitigen Fällen die Hauptbetreuung kleiner Kinder dem Vater zusprechen?

@Wolle281

Kleine Kinder kommen zur Hauptbezugsperson.

Drei mal darfst Du raten wer das in der Regel ist.

Das ist aber nicht sexistisch. Die Hauptbezugsperson ist nun mal meist die Mutter.

Und die älteren Kinder kommen zum Wunschelternteil.

Dreimal darfst Du raten, wer das ist.

Auch das ist nicht sexistisch.

Keine Bindung des Vaters ans Kind ist einer der Hauptscheidungsgründe.

Wer sich schon in der Ehe nicht um die Kinder kümmert, zu dem wollen die Kinder halt nicht nach der Ehe.

War der Vater die Hauptbezugsperson und wollen die Kinder zum Vater - dann hat die Mutter das Nachsehen.

Da wirst Du wohl den Vorwurf des Sexismus den Kindern machen müssen - nicht aber den Gerichten, die können dafür nichts.

Nur recht selten vergeben die Richter die gemeinsame Sorge nicht, weil die Eltern zu zerstritten sind.

Die Gesetze zur gemeinsamen Sorge sind so gefasst worden, dass die Eltern keinen Kontakt oder Konsens haben müssen.

@BBPB21

Die Sache ist doch ganz einfach: Die Gerichte gehen von denselben Statistiken aus wie du. Und weil sie die Leute, mit denen sie zu tun haben, nicht wirklich kennen, vermuten sie bis zum Beweis des Gegenteils dass die Mutter die Hauptbezugsperson kleiner Kinder ist. Und dieser Gegenbeweis ist meist auch dann schwer zu führen, wenn mal der Vater tatsächlich die Hauptbezugsperson ist.

D.h. selbst wenn ich jetzt hypothetisch davon ausgehe, dass der Vater aus der Ausgangsfrage die Hauptbezugsperson war (weiß ich ja nicht), hätte er einen verdammt schweren Stand gehabt. Warum? Wegen seines Y-Chromosoms, sonst gar nichts. Du kannst das jetzt nennen, wie du willst. Eine Tatsache ist es auf jeden Fall.

@Wolle281

Ähm, das legen die Parteien dar, wer sich wann gekümmert hat, ist ja meist recht einfach zu belegen. Der Richter schaut da nicht in eine Glaskugel oder haut einen automatischen Beschluss raus.

Wenn der Vater mehr als die Mutter zu Hause ist, dann ist er die Hauptbezugsperson. Wie gesagt, der Beleg ist hier sehr einfach zu bringen.

Wenn der Vater in der Hauptsache zu Hause war und sich um die Kinder gekümmert hat, dann ist das belegbar.

Dann geht z.B. die Mutter arbeiten.

Das ist keine handfeste Argumentation.

Es geht hier nicht um die sexistische Einstellung der, übrigens meist männlichen, Richter.

Es ist eine leicht zu belegender Fakt. Das hat nichts mit Chromosomen zu tun.

Der Mann, der in der Hauptsache die Kinder betreut hat, der bekommt diese auch zugesprochen. Sehe ich regelmäßig in dieser Gemengelage.

MImimimi, die Kinder wollen nicht zu mir, böser Richter, sexistisch.

@BBPB21

Krieg dich ein. Dass es die nörglelnden Männer gibt, die die typische Hausfrauenehe geführt haben, und dann nicht kapieren wollen, warum sie die Kinder nicht kriegen, geschenkt. Aber die meisten Familienrichter sind durchaus nicht Männer, wobei ich gar nicht behaupte dass das einen Unterschied macht. Und es gibt auch Doppelverdienerehen, wo die Beweislage eben nicht so einfach ist. Wenn du ehrlich meinst, in den Gerichten herrschten nicht dieselben Klischees wie überall sonst, träum halt weiter.

@Wolle281

Da ich mehrfach wöchentlich damit zu tun habe.... nö. Da ist nix mit Klischees.

Du weißt aber schon, dass Kinder sprechen können?

@BBPB21

Dann freut es mich für dein tolles Gericht (mit den ungewöhnlich vielen und coolen Männern), aber meine Erfahrung ist eine andere. In einem Fall wurde die gerichtliche Fehlentscheidung dann zwei Jahre später dadurch korrigiert, dass die Kleine ihre Mutter so lange genervt hat, bis die nachgegeben hat und sie zu ihrem Vater durfte (und ja, sprechen konnte sie, und sie hatte auch mit der Richterin gesprochen, aber genutzt hatte es nicht).

Dein leiblicher Vater kann euch nicht adoptieren, ihr seid ja schon seine Kinder.

Es kann vielleicht sein, wenn ihr in eine Pflegefamilie musstet, dass er dann noch das Jugendamt an der Backe gehabt hätte, sie ihn kontrolliert hätten und er das nicht wollte. Das ist aber nur eine Vermutung von mir.

Vielleicht hat er dir die Ereignisse von damals einfach nur missverständlich erklärt, nicht bewusst gelogen. Aber so wie du das schreibst, kann das nicht ganz stimmen.

Das ist gelogen.

Selbst vor der Sorgerechtsreform 1998 wäre das nicht nötig gewesen.

Wie alt bist Du?

Ich bin 16

@OBriens

Dann hat Dein Vater zu 150% gelogen.

Das ist rechtlich gar nicht möglich, dass er Dich adoptiert.

Wenn er mit Deiner Mutter verheiratet war, dann hat er automatisch die gemeinsame Sorge.

Wenn sie nicht verheiratet waren, dann hätte er die gemeinsame Sorge erlagen können und hätte mit einer Sicherheit von 94% die gemeinsame Sorge erhalten.

Was er da sagt ist aus den Finger gesaugt und hat keinen reellen Hintergrund.

Waren deine Eltern verheiratet bei eurer Geburt? Ist er, falls nicht, offiziell als Vater eingetragen worden? War deine Mutter womöglich zu der Zeit noch mit einem anderen Mann verheiratet? Und sie und dein Vater haben erst nach eurer Geburt geheiratet?

Wenn ihr seine rechtlichen Kindern seid, dann muss er euch auch nicht adoptieren. Und warum und wieso ihr erstmal in eine Pflegefamilie hättet gehen müssen, kann man so nicht beurteilen.

Ja Sie waren verheiratet bei der Geburt

@OBriens

Dann hat er die gemeinsame Sorge und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

@OBriens

Dann hat dein Vater vielleicht irgendwas falsch verstanden, denn bei Ehepaaren haben Beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht und er hätte euch gar nicht adoptieren können, weil ihr ja schon seine Kinder ward.