Dürfen meine Eltern entscheiden wo ich arbeite?

9 Antworten

Ja das darf sie. Sie ist deine Erziehungsberechtigte.

Eltern treffen zuweilen Entscheidungen die ihre Kinder nicht einsehen können.

Rein rechtlich:

  • Zwingen dort zu arbeiten kann sie nicht.

Was sie dir weg nehmen kann:

  • Wlan, Handy (solang sies nicht selber behält), Taschengeld

Was sie dir nicht weg nehmen darf:

  • Haustürschlüssel.

Das Handy darf sie dir übrigens auch nicht mit Gewalt entreißen, also du kannst du dich auch einfach weigern es herauszugeben (müstest es halt irgendwo verstecken, wenn du es nicht bei dir trägst).

Ja. Darf sie.

Du hast nicht nur rechte sondern auch Pflichten.

Du hast deine erste Ausbildung geschmissen (der Grund ist egal) jetzt keinen Bock mehr aufs FSJ.

Wenn du sie Stelle kündigst, hast du keine Unterhaltsansprüche mehr. Deine Mutter bekommt auch keine mehr von deinem Vater.

Kindergeld wird gestrichen, ebenso steuerliche Vergünstigungen.

Mit 18 kann sie dich auf die Straße stellen ohne Handy, WLAN, Haustürschlüssel. Taschengeld? Welches Taschengeld?

Kerosine  06.12.2018, 19:45

Alles richtig, aber erst mit 18 ;-)

kugel  06.12.2018, 19:51
@Kerosine

Werden die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes beachtet und kann eine Erwerbstätigkeit des Minderjährigen zur Deckung des eigenen Bedarfs erwartet werden, dann sind die Eltern dieses Kindes nicht mehr zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. So sieht es das OLG Brandenburg in seinem Beschluss. Anders ausgedrückt bedeutet das: Wer als Schulschwänzer nicht mehr schulpflichtig ist und nichts anderes macht, der bekommt auch nichts.

Die Begründung des OLG Brandenburg: Verletzung der Erwerbsobliegenheit

Zur Begründung führte das OLG Brandenburg an, dass die 16-jährige Tochter in der Zeit, in der sie der Schule fern geblieben sei, hätte Einkünfte erzielen können. Da sie ihre Erwerbsobliegenheit verletzt habe, müsse sie sich fiktive Einkünfte zurechnen lassen, auch wenn sie nicht gearbeitet habe. In der Zeit, in der ein Minderjähriger nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung absolviert, hat er trotz Minderjährigkeit eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zumindest in Form einer Teilerwerbstätigkeit von zehn Stunden pro Woche. Seine Argumentation stützte das Gericht auf die Beistandspflicht nach § 1608 a BGB. Danach stehen die schutzbedürftigen Belange des Minderjährigen der Erwerbsobliegenheit nicht entgegen. Stattdessen sei es für die Entwicklung eher förderlich, zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen.

Quelle https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwerbsobliegenheit-eines-minderjaehrigen-kindes_086267.html

Kerosine  06.12.2018, 19:55
@kugel

Hui, das Urteil kannte ich nicht, danke!

Weis aber trotzdem nicht ob das allgemeine Praxis ist.

Einfach so raus schmeisen darf sie ihn aber eh nicht.

Zwingen kann sie Dich nicht, dort zu arbeiten.

Weder auf Taschengeld, noch auf WLan oder eine eigenen Haustürschlüssel, hast Du generell Anspruch. Das Handy einziehen als Erziehungsmaßnahme, oder weil sie es nicht mehr finanzieren will, darf sie.

Wenn Du über 18 bist, aber weder in Schule, Ausbildung oder Studium, können Deine Eltern Dir Dein Eigentum nicht wegnehmen, sind aber nicht unterhaltspflichtig.

Klug ist es, erst Plan B zu haben und dann von FSJ in einen Übergangsjob oder direkt in die Ausbildung zu wechseln.

Ja und nein in dem fall haben deine Eltern recht du gehst nicht Arbeiten um dich wohl da zu fühlen.

Wen es um eine Echte Abeit oder Ausbildung geht ist das alleine deine Entscheidung wo und was du Beruflich machen wilst wen dich jemand einstellt!

Wen du Echte gründe hast da Aufzuhören dan sage das Deinen eltern das wäre dan was anderes! Dan wäre es auch nicht gerechtfertiegt dir deine freiheiten bzw sachen zu nehmen!