Darf mein Vater meine Autoschlüssel wegnehmen?

6 Antworten

Hi,

Ich wohne bei meinem Vater, das Auto läuft auf ihn, dennoch bin ich der Fahrer, habe das Auto gekauft und zahle alle Versicherungen.

Dein Vater ist demnach der Fahrzeughalter - als Fahrzeughalter hat er das Verfügungsrecht über das Fahrzeug und ist aus rechtlicher Sicht für das Fahrzeug verantwortlich, unabhängig davon, wer Eigentümer (Eigentumsrecht) ist.

Problematisch wird es an der Stelle, die das Eigentumsrecht als "umfassende Sachherrschaft" bezeichnet.

Das Zahlen der Versicherung ist in diesem Fall belanglos, ebenso wie die Eigenschaft als Fahrer.

LG

Wenn du nicht fahrtauglich bist, dann darf dir Jeder die Schlüssel weg nehmen.

Wer in der Zulassungsbescheinigung steht ist nur der Fahrzeughalter. Wenn du der Eigentümer bist, dann darf er das im Normalfall nicht, denn es ist nicht sein Auto.

Er steht doch sicher nur wegen der Versicherung in der Zulassungsbescheinigung. Das hätte man auch anders machen können. Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer können 3 verschiedene Personen sein.

" Im FahrzeugBrief steht er."

Eine schlechte Entscheidung, die du korrigieren solltest, oder gibt es dafür einen relevanten Grund?

Gibt einen bestimmten Grund dazu. Ich habe das ok gegeben das er drinstehen darf.

@Sebi099

Damit hast du ihm ohne Grund Rechte eingeräumt, was dir jetzt auf den Fuß fällt.

Kann man da denn nichts machen? Ich meine ich bin 18, habe es von meinem Geld gekauft und ich zahle alle Steuern und Versicherungen

@Sebi099

Ja - umschreiben, so dass du als Halter eingetragen wirst. Verstehe nicht, warum man so einen Unsinn macht oder gings um den höheren Versicherungsrabatt?

Bei der HUK24 musst du nur im Haushalt eines erfahrenen Fahrers wohnen um einen guten Anfangsrabatt zu bekommen und du bist unabhängig.

Da kann erstmal nichts machen. Wenn du den Wagen komplett bezahlst warum lässt du deinen Vater dann auch als Halter eintragen?

Wir haben das Auto auf ihn zugelassen, da es für mich billiger gekommen wäre. Ich bin in der Ausbildung und hätte mir das anders nicht leisten können.

Naja das Fahrzeug läuft auf deinen Vater und ich nehme an dass das der Fall ist damit du weniger zahlen musst.

Rede mit deinem Vater - er ist dein Vater und nicht dein Feind ^^

Ich lasse mal das Gedöns aus um Eigentümer und Besitzer. Kurz nahm ich wahr, dass darauf schon eingegangen wurde.

Eltern haben unter bestimmten Umständen auch über das 18. Lebensjahr hinaus ihren Kindern gegenüber Fürsorgepflicht. In diesem Rahmen kann dann eben auch mal der Autoschlüssel weg genommen werden.

Weiter ist im Grunde jede Person mit Kenntnis davon verpflichtet, eine Autofahrt im Rausch zu verhindern.