Darf meine Mutter die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen, damit ich mich anmelden kann beim Umzug?

3 Antworten

Ja - denn sie ist in dem Fall die Wohnungsgeberin !

Im Prinzip kann sie das schon. Der VM sollte aber unterrichtet werden.

A B E R : Ihr solltest vorsichtshalber mal den MV durchlesen. Mir sind die tollsten Sachen ( Extraklauseln ) bekannt.

Andererseits darf ein Elternteil ein leibliches Kind zu sich aufnehmen, ohne wenn und aber. Daher stellt sich auch die Frage, ob du einen Untermietvertrag benötigst.

Beim Meldeamt solltest du deine neue Adresse schon mitteilen, damit du auch Post erhälst sowie für andere Dinge. Das ist wichtig.

Da du eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigst, bist du auf Sozialhilfe angewiesen ? Dann solltest du dich da mal kundigt machen, ob meine Ausführung richtig ist. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Mach doch einfach, juckt keinen.