Muss ein Untermietvertrag von allen Hauptmietern unterschrieben werden?

4 Antworten

Wenn für den Mieter nicht erkennbar ist, dass der allein vermietende Hauptmieter noch einen gleichberechtigten Mitmieter hat, darf er von der Rechtmäßigkeit der Vermietung ausgehen und somit ist der Vertrag gültig.

Da man in der Regel nicht davon ausgehen kann, dass jemand, der eine Wohnung anbietet, nicht dazu berechtigt ist, allein einen Mietvertrag zu unterschreiben, muss das ein Mietinteressent auch nicht recherchieren. Er darf sich darauf verlassen.

Somit ist ein Vertrag, der nur von einem von mehreren Hauptmietern unterschrieben ist, natürlich gültig.

Sollte jetzt ein zweiter Hauptmieter wieder in die Wohnung einziehen wollen, während sie exklusiv an einen Dritten vermietet wurde, muss er ggf. seinen Compagnon dazu zwingen, einer gemeinsamen Eigenbedarfskündigung zu zu stimmen und eine solche (mit) zu unterschreiben. Dann muss er die Kündigungsfrist abwarten und darauf, dass der Mieter die Wohnung wieder räumt.

Nichtwissen schützt in dem Fall den anderen Hauptmieter nicht.

Erst mal den VERMIETER fragen, ob überhaupt UNTERVERMIETUNG von DIESEM gestattet wurde.

Ansonsten wäre dies illegal und der Vertrag nicht gültig !!

kevin1905  05.03.2019, 00:12
Ansonsten wäre dies illegal und der Vertrag nicht gültig !!

Doch wäre er.

Nur könnte er von Seiten des Hauptmieters nicht erfüllt werden, wodurch ein Schadenersatzanspruch entstehen könnte.

DerCaveman  05.03.2019, 00:14
Ansonsten wäre dies illegal und der Vertrag nicht gültig !!

Das ist Unsinn! Eine mangelnde Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung wirkt sich nicht auf die Wirksamkeit des Untermietvertrages aus.

verreisterNutzer  05.03.2019, 00:16

Du darfst OHNE EINWILLIGUNG des VERMIETERS DEINE WOHNUNG nicht UNTERVERMIETEN. Ich bin Vermieter und habe bereits damit Erfahrung gemacht !!

DerCaveman  05.03.2019, 00:21
@verreisterNutzer
Du darfst OHNE EINWILLIGUNG des VERMIETERS DEINE WOHNUNG nicht UNTERVERMIETEN.

Das ist zwar richtig, hat aber nichts mit der Wirksamkeit eines Untermietvertrages zu tun, wenn ich trotzdem untervermiete.

Der Untermietvertrag bleibt dennoch voll wirksam, ich werde aber moeglicherweise Schwierigkeiten bekommen, diesen dann auch zu erfuellen (was wiederum Schadensersatzforderungen meine Untermieters ausloesen kann).

verreisterNutzer  05.03.2019, 00:22
@DerCaveman

Ok, wenn es um die generelle Frage geht, hast Du recht.

Hackebeil96  05.03.2019, 00:24
@verreisterNutzer

Das ändert nichts daran, dass ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde.

Dein Vertrag ist in jedem Fall wirksam, eventuell eben nur mit dem einen Hauptmieter als Vertragspartner bzw. Vermieter.

Falls der eine Hauptmieter vom anderen eine Vollmacht hat, dann genügt auch eine Unterschrift

Der Vertrag muß von der/den Person(en) unterschrieben die als Vermieter im Vertrag steht/stehen.