Untermieter für sieben Monate - Einwohnermeldeamt?
Hallo,
ich ziehe zum Wintersemester in eine andere Stadt. Dies jedoch vorerst nur als ein Untermieter für einen anderen Studenten, dieser geht ins Ausland. Mit dem Vermieter ist das alles abgeklärt und dementsprechend safe. Melde ich mich für diese sieben Monate um? Ich bin der Meinung ja, habe nun aber hier und auf mehreren anderen Seiten anderes gelesen. Ich werde nach diesen sieben Monaten ein unbefristetes Mietverhältnis eingehen. Meine Heimat ist rund 600km entfernt, deshalb wäre es doch eigentlich am sinnvollsten, dass ich mich ummelde, oder?
Der Mietvertrag fand zwischen dem Hauptmieter und mir statt, laut Internet war das so auch richtig. Von wem wird die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt, welche ich dann gegebenenfalls zum anmelden meines Wohnsitzes brauche?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Zoople
4 Antworten
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss derjenige ausfüllen, derdir die wo gibt.
Ist der Vermieter dann der Vermieter
Ist es der Hauptmieter dann der Hauptmieter
Ja musst Du.
Von wem wird die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt, welche ich dann gegebenenfalls zum anmelden meines Wohnsitzes brauche?
Der, mit dem Du einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag machst und das ist der Hauptmieter.
Ja, du meldest dich um.
Logischerweise der Wohnungsgeber, das besagt ja schon der Name.
Hier findest Du eine Mustervorlage für die Wohnungsgeberbestätigung des Hauptmieters für die Meldebehörde: https://www.promietrecht.de/Untermieter/Vermieterbescheinigung-muss-Hauptmieter-fuer-Untermieter-ausstellen-E2286.htm
Ummelden ist Pflicht... sonst kann das als Ordnungswidrigkeit gelten und zu einem Bußgeld führen.
Wer füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus?