Vermieter oder Meldeamt, wer hat Recht?
Hallo,
meine Freundin möchte bei mir einziehen. Dazu benötigt Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Ihr nach Aussage des Einwohnermeldeamtes mein Vermieter ausstellen muss.
Meine Wohnungsgesellschaft sagt aber das ich ihr Hauptmieter bin und es Ihnen egal ist wer bei mir wohnt und ich die Wohnungsgeberbescheinigung selber ausfüllen kann/muss.
Dies aktzeptiert aber wiederrum das Einwohnermeldeamt nicht.
Was stimmt jetzt? Kann ich ohne weiteres die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und muss die Behörde es aktzeptieren? Oder brauch man dazu einen Untermietvertrag?
Danke im Vorraus.
7 Antworten
deine Freundin steht nicht mit im Mietvertrag - damit ist die Wohnungsbaugesellschaft zunächst mal raus. Du hast die Erlaubnis der Untervermietung, du bist deren Vermieter und stellst das aus. Damit kann Sie sich ummelden.
Die Stadt muss es akzeptieren. Du bist in dem Falle der Vermieter.
hat den Vorteil, Untermietverträge kann man leichter kündigen wie ein regulärer MV. da müssen beide mit unterschreiben. So kannst du das alleine
Du bist in dem Falle der Vermieter.Wohnungsgeber
Die Wohnungsgesellschaft hat recht. Es interessiert die Wohnungsgesellschaft auch nicht, ob Du einen Untermietvertrag machst oder nicht. Da könntest Du z. B. jeden Monat eine neue Freundin bei Dir aufnehmen und die Wohnungsgesellschaft wäre nur noch am unterschreiben von Wohnungsgeberbescheinigungen.
Du füllst eine aus und gibst sie zum Amt. Wenn das Amt meint, es würde diese nicht akzeptieren, teilst Du dem Amt Name und Adresse der Gesellschaft mit. Das Amt will in diesem Fall ein Ordnungsgeld kassieren und zwar von der sich verweigernden Wohnungsgesellschaft.
Dann können die beiden ausraufen, ob sie nun von der Gesellschaft eine bekommt oder nicht. Du hast jedenfalls dann Deine Pflicht erfüllt und Deine Freundin auch. Dir kann man nicht ans Leder.
"Als Wohnungsgeber wird eine natürliche, juristische oder beauftragte Person bezeichnet, die eine Wohnung oder ein Zimmer vergibt. Da dies auch ohne eine festgelegte Mietzahlung erfolgen kann, wird im ab 1.November 2015 gültigen Bundesmeldegesetz auf das Wort "Vermieter" verzichtet. Damit umfasst der Begriff möglichst viele Arten der Wohnungsvergabe, etwa durch Eigentümer, Hausverwaltungen oder Hauptmieter.
Bei familiären Konstellationen macht das Gesetz eine Ausnahme und stuft beispielsweise auch Lebenspartner als Wohnungsgeber ein, da grundsätzlich das Recht besteht, den Lebenspartner in die Wohnung aufzunehmen, die aufgenommene Person aber nicht Vertragspartner des Wohnungsgebers wird."
aus
https://www.riserid.eu/glossarbegriffe/source/default/term/wohnungsgeber/
Nein. Wenn mein Lebenspartner bei mir einzieht, dann bin ich der Wohnungsgeber.
Nein, das muss der Wohnungsgeber tun und nicht die einziehende Person.
Ja, ich hab den Satz dann jetzt auch RICHTIG verstanden :-D
Sollte so ein Amt aber auch wissen....
Vielleicht hast Du bei der Nachfrage dort einfach nicht klar genug dargestellt, daß es sich bei der zugezogenen Person um Deine Lebenspartnerin handelt und Ihr beide eben nicht eine WG seid?
Wieder mal Mitarbeiter eines EMA die nix verstehe tun:-(
Wohnungsgeber ist der der den Wohnraum gibt.
In dem Fall Du.
Ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht ist völlige irrelevant.
Deine Freundin ist nicht Vertragspartner deines Vermieters. Wohnungsgeber bist du. Demnach musst auch du die Bestätigung ausfüllen.
Demnach kann /muss die Freundin sich die Bescheinigung selber ausstellen?