Untermieter macht Waschbecken kaputt. Wer ist gegenüber Versicheung des Untermieters der Geschädige, der Vermieter oder der Hauptmieter der Wohnung?

7 Antworten

Der Geschädigte ist immer der Eigentümer der Wohnung/Haus.

Ob der Vermieter der Eigentümer ist, kann ich nicht beurteilen.

Der Geschädigte ist derjenige, dem das Waschbecken gehört, also Dein Vermieter.

Der Geschädigte ist dein Vermieter, er ist Eigentümer. Er kann seinen Anspruch gegen dich geltend machen  und du dann gegen deinen Untermieter.

Geschädigt ist natürlich der Eigentümer dieses Waschbeckens. es handelt sich um einen "normalen" Mietsachschaden der in 99 % privaten Haftpflichtpolicen gedeckt ist.

Natürlich ist der EIGENTÜMER der Wohnung und des Beckens der Geschädigte!