Darf meine Mitbewohnerin in meiner Abwesenheit ohne Erlaubnis mein Zimmer betreten?

7 Antworten

Vergiss das mit der Anzeige. Das bringt nichts.

Sperr sie von der Internetnutzung aus für den Rest Deiner Tage die Du noch dort wohnst. Oder zumindest so lange, bis sie sich von sich aus brav entschuldigt hat für die Eigenmächtigkeit.

Wenn du die Mitbewohnerin anzeigen willst, solltest du dir einen RA nehmen, der dich beraten kann.

Hier auch ein Link zu deiner Frage:

https://www.anwalt.org/hausfriedensbruch/

Ganz unten findest du den Absatz:  "Anzeige wegen Hausfriedensbruch - was tun?"

Lotta1965  04.10.2017, 18:47

Sorry, aber die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft unter Garantie nach Aktenlage eingestellt. Dafür wird kein Gerichtsverfahren eröffnet. Was dann zur Folge hat, dass er die Kosten für den Anwalt an der Backe hat - für nichts.

... natürlich, sie wird doch von Dir extra eine offene Tür oder einen Schlüssel bekommen haben.

Und bei meinem Router ist es völlig egal, wie viele Nutzer da sind. Er kostet immer gleich und warum deshalb eine Zickende etwas bezahlen soll, bleibt auch mir verborgen.

Wurde denn im Vorfeld kommuniziert, dass dein Zimmer ohne deine Erlaubnis nicht betreten werden darf? Kannst du dies ggf. nachweisen? War das Zimmer abgeschlossen?

Bezahlt sie das Internet anteilig mit? Wie lange ist sie schon Mitbewohnerin? Es muss doch eine Einweisung in die Wohnungsregeln gegeben haben oder etwas schriftlich fixiert worden sein

Jack053 
Fragesteller
 04.10.2017, 18:26

Ich hab über das betreten meines Zimmers nicht mit ihr gesprochen. 

Bisher hab ich kein Geld für das Internet gesehen.

Appelmus  04.10.2017, 18:33
@Jack053

Dann solltet ihr den Umgang mit euren Zimmer intern erst einmal klären und explizit verweigern. 

Wird das Geld für das Internet nicht monatlich im Vorfeld an denjenigen entrichtet, über den der Vertrag läuft? Dann bekommt sie auch zu diesem Zeitpunkt erst die Zugangsdaten.

So eine WG muss doch organisiert sein.

Lotta1965  04.10.2017, 22:58

Wurde denn im Vorfeld kommuniziert, dass dein Zimmer ohne deine Erlaubnis nicht betreten werden darf? Kannst du dies ggf. nachweisen?

Der Fragesteller muss nichts nachweisen. Er muss auch nicht erwähnen, dass sein Zimmer ohne seine Erlaubnis nicht betreten werden darf.  Eine Mietsache darf ohne Zustimmung des Mieters von anderen überhaupt nicht betreten werden, ob abgeschlossen oder nicht. Das ist einfach so. Und würde die Mitbewohnerin jetzt behaupten, dass er ihr das erlaubt hätte, müsste sie das nachweisen.

Nein, darf sie natürlich ohne deine Erlaubnis nicht. Das ist Hausfriedensbruch. Aber jetzt Anzeige zu erstatten, wenn du dort eh nicht mehr lange wohnst und die sowieso im Sande verläuft, halte ich für zu aufwändig. Bis zum Auszug Zimmer abschließen.