Darf mein Vermieter auf meine Kosten beauftragen?

12 Antworten

„Grundsätzlich ist die Behebung von Schäden nur von erfahrenen Handwerkern ausführen zu lassen, die der Vermieter selbst beauftragt hat.“

Eine derartige Klausel ist nichtig, da sie den Mieter eindeutig einseitig benachteiligen würde.

Der Vermieter könnte jede Person vorbeischicken, von der er annimmt, dass diese die Reparatur ausführen kann. Ob diese die entsprechende Fachkenntnis hat kann der Mieter nicht überprüfen - aber er soll / muss zahlen.

Gerhart  09.09.2020, 11:53

Viel Lärm um nichts. Hier wird über einen Versicherungsfall diskutiert, der noch nicht eingetreten ist.

"...die der Vermieter selbst beauftragt hat." - Das ist sein Recht als Vermieter: An seinen Immobilien beauftragt nur er die Handwerker, kein anderer. Ihr müsst damit leben.

Man könnte die Vereinbarung allerdings auch etwas erweitern: "Der Vermieter verpflichtet sich, bei Schäden, welche die geschätzte Schadensumme von EUR 1'000.00 (oder so) übersteigen, mindestens drei Angebote einzuholen und den Auftrag ausschliesslich dem günstigsten Anbieter zu erteilen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mir kommt es fast vor, als nutze euer Vermieter die Gunst der Stunde, da ihr einen Hund habt, evtl. anfallende Reparaturen auf eure Kosten ausführen zu lassen, ob der Hund was angestellt hat, oder nicht.

Kann man denn mit eurem Vermieter reden? Oder beharrt er nur auf seinem Standpunkt?

Was jetzt rechtens ist, weiss ich auch nicht,aber habt Ihr schon mal im Internet nachgesehen? Da gibt es doch auch rechtliche Ratschläge. Seid Ihr im Mieterschutzbund?

Ohne genaues Wissen ob der Vermieter das verlangen darf oder nicht, würde ich nicht mit ihm reden.

Mir erscheint die Forderung in dieser Formulierung zuviel verlangt von ihm.

Eine Formulierung, inetwa: Auftretende Schäden in der Wohnung, durch den Hund verursacht, laesst der Mieter auf eigene Rechnung reparieren, in Ordnung bringen,

klingt anders. Das, was der Vermieter schrieb, ist allgemein für alle Schaeden; und vorgeschrieben, das es nur erfahrene Handwerker ausfuehren dürfen und es schoen teuer wird..... .

Hätte Ihnen gerne mehr geholfen. Schade.

Marika91159  09.09.2020, 11:32

Gerne.

Ich denke schon dass der Vermieter entscheidet wer die Reparatur ausführt. Das ist ja sein gutes Recht.

Aber wenn es sowieso die Versicherung bezahlt - worüber machst Du Dir Sorgen ? :-) Du musst halt nur sehen dass Deine Hundehalter-Haftplicht keine "Ausschlüsse" im Kleingedruckten hat..

Ehrlich gesagt weiß ich da nicht so recht mit der Formulierung, ob sich da was machen lässt.

Allerdings würde ich gerne anmerken, das eine Haftpflichtversicherung nur für Schäden ausserhalb Eurer Wohnung aufkommt, d.h. Treppenhaus, Garten oder auch bei Bekannten oder ähnliches.

Soweit mir bekannt kommt eine Hundehaftpflicht nicht für Schäden auf, die in Eurer Wohnung durch Euren Hund entstehen. Es mag sein, das es bei Eurer Versicherung eine Klausel gibt, die das mit einbezieht aber meine Vers. kommt nicht für Schäden auf, die durch meine Hunde in meiner Wohnung entstehen.