Ehemaliger Vermieter entdeckt Schäden nach Übergabe. Muss ich sie beseitigen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Sorge, ein übergabeprotokoll ist ein rechtskräftiger Vertrag. Wenn diese Schäden dort nicht notiert sind, warst du es auch nicht. Es kann ja auch sein das die Reonigungskräfte den Schaden verursacht haben. 

Somit hat der Vermieter kein Recht die mietkaution einzubehalten. Er wird es vermutlich dennoch versuchen, lass dich da nicht irgendwie einschüchtern. 

Schau einfach mal ins Mietrecht, das gibt dir weiteren Aufschluss.. 

Nein keine Sorge - *Kopfschütteln*..... 

Jetzt sei mal ehrlich. Was würdest Du tun, wenn Du Vermieter wärst. Natürlich kann man Schäden bei der Übergabe übersehen. Im Grunde genommen war der Vermieter ja zufrieden. Aber beim genauen hinsehen oder Reinigung bzw. Inspektion der Wohnung ist ihm dann doch noch was aufgefallen. Warum sollte er das niicht auch nachträglich anzeigen. Wie Du schreibst, hat der Vermieter ja recht. Willst Du Dich nun versuchen rauszureden? IM Grunde genommen hättest Du Ihm ja die Schäden irgendwann melden müssen, um dann mit ihm die Beseitigung der Schäden zu regeln. Das hast Du versäumt. Also dreh die Sache doch nicht von Dir weg und bespreche die Behebung des Schadens mit dem Vermieter. Einen Anwalt einzuschalten macht keinen Sinn. Für beide nicht, denn der Anwalt lacht sich tot, bekommt für die paar Briefe die er zu schreiben hat 1.000€ und das bei einem Schaden von 500€ oder so ähnlich. Also lass den Anwalt weg und regelt das unter euch gütlich. Lass Dir für die Beseitigung der Schäden was einfallen, sonst wird der Vermieter einen Fachmann zu Lasten Deiner Kosten bzw. Kaution beauftragen. Wenn Du den Schaden beseitigst kannst Du in der Regel noch was sparen, aber wenn der Vermieter es in Auftrag gibt wird es richtig teuer, denn ihm ist das egal was das kostet, da es zu Deinen Lasten geht. Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt. Also sei vernünftig und regle das mit dem Vermieter. 

Muss ich die Schäden beseitigen oder ist mit dem Übergabeprotokoll alles finito? Kann ich einen Anwalt beauftragen, um die Kaution in voller Höhe zu erhalten? 

Wenn es ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll ist, kann er nur noch versteckte Mängel geltend machen. Schau hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm


Kann ich einen Anwalt beauftragen, um die Kaution in voller Höhe zu erhalten? 

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.



Zugegeben, ich habe sie auch wirklich verursacht und war froh, dass sie der Vemieter bei der Übergabe nicht gesehen hat.

Ich schließen mich ausnahmsweise imagers Meinung an:

Ein schäbiges Verhalten und man muss sich nicht wundern, wenn Vermieter so pingelig sind bei der Auswahl der Mieter!

LG

johnnymcmuff

Das verstehe ich. Erst sich vertragswidrig verhalten und dann auch noch nicht einmal die sicherlich genau aus diesen Gründen vorhandene PH einbinden.

Beachte: Es muß nur der Schaden bezahlt werden, ein Mieter hat nicht die Kosten einer Reparatur zu wuppen. Es geht hier nicht um Kfz-Angelegenheiten.

Anwalt einschalten um ihn zu bezahlen damit erdir die volle Kaution rausholt. Das ist dann wohl ne Nullsummenrechnung.

Frag bei deinem Vermieter an, was das kostet, wenn er das machen lässt.

Wobei die Kratzer in der Edelstahlspühle sollten sich mit Scheuermilch entfernen lassen. Ansonsten zählt das meiner meinung zu Gebrauchsspuren. Bleibt also nur die kaputte Tür.

Frag einen Tischler was das kostet. Und dann entscheide ,ob dein Vermieter das von der Kaution einbehält oder du das beauftragst

Der Schaden am Waschbecken ist mehr als ein Kratzer. Ich ließ eine Bohrmaschine fallen und dadurch entstand ein Riss von ca. 20cm, und eine kleine Stelle die ausgespachtelt werden muss. Außerdem hat der Einhebelmischer auch einen Schaden abbekommen. Mit der Wohnungstür entstand der Schaden wegen Aufbruch. Der Schaden ist am Schliessblech an der Zarge, die leicht verrutscht ist, und die Zarge aufgerissen.

@Juanin369

Das Waschbecken hätte deine HaftplichtVersicherung zum zeitpunkt des Unfalls bezahlt. Das hatten wir auch schonmal. Wenn es die Wohnungstür war und es ein Einbruch war hättest du den Vermieter darüber zum Zeitpunkt des Einbruches informieren müssen und er hätte sie auf kosten seiner Versicherung reparieren müssen. Im nachhinein geht das natürlich nicht mehr.

Aber da das Protokoll schon steht muss er dir beweisen, das der Schaden in dem Zeitraum entstanden ist im dem du dort gewohnt hast. 

Wie auch immer es hätte einfacher laufen können.

@berlina76

Er hat Fotos gemacht. Beweisen müsste er es vor Gericht. Bis dahin müsste ich alles vorstrecken. Wieviel wären das, bis das Ganze vor Gericht kommt? 

@Juanin369

Eine Gerichtsverhandlung mit Anwaltskosten und zeugengeldern und ungewissem Ausgang kostet schnell mal tausend Euro oder mehr.  Ein Gutachten für 300 bis 400 käme möglicherweise auch noch dazu. Das alles bei einem sehr schlechtem kosten nutzen Risiko.....  Das würde ich an deiner Stelle nicht riskieren.....  Du hast den Schaden verursacht...  Also zahlen und freundlich sein.