Darf man als Mieter einen Handwerker beauftragen, ohne vorher den Vermieter zu informieren?

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Darf man als Mieter einen Handwerker beauftragen, ohne vorher den Vermieter zu informieren?


Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

Ich würde gerne einen Installateur beauftragen, da meine Heizung nicht mehr funktioniert.

Wir haben Sommer und nur unter bestimmten Voraussetzungen, muss  der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen.

leider ist meine Vermieterin so gut wie nie telefonisch erreichbar, da sie beruflich sehr viel unterwegs ist.

Einen Mangel meldet man am Besten per Einwurfeinschreiben und fordert den Vermieter unter genauer Fristsetzung auf den Mangel zu beheben.

Hier dürfte aber kein Mangel vorliegen, weil es gar nicht so kalt ist und die Heizperiode beginnt Oktober.

Wenn man also Jemanden beauftragt ohne dass wirklich eine Notwendigkeit besteht, dann muss man den Handwerker selber zahlen.

Grundsätzlich: Nein, nicht für Teile des Mietobjekts.
Außnahmen sind soweit ich weiß möglich bei dringenden Fällen, wenn der Vermieter sich nicht bald nach erhalt der Information gekümmert hat oder  keine Zeit ist, da ansonsten zusätzlicher Schaden entsteht (Rohrbruch o.ä.).
In allen Fällen muss aber der Vermieter umgehend informiert werden.

Darfst du, musst ihn aber dann selber bezahlen. Vom Vermieter bekommst du keine Erstattung.

Natürlich. Der Vermieter ist zwar der Eigentümer, aber die Miete zahlst schließlich du. Solange du auch für die erbrachten Leistungen des Handwerkers aus eigener Tasche aufkommst geht das völlig klar.

Klar darfst du das - wenn du ihn auch bezahlst.

Natürlich darfst du das nicht, wenn du von deiner Vermieterin erwartest, dass sie die Kosten übernimmt. Und das wird sie nicht, wenn du einen Handwerker beauftragst ohne sie von dem Mangel in Kenntnis zu setzen. Wie in deine hunderten Mietrechtsfragen bestimmt schon einmal erwähnt, ist deine Vermieterin davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und zur Beseitigung aufzufordern. Ein Telefon brauchst du dazu nicht.

Mit einer Einschränkung: Nach Möglichkeit den Handwerker beauftragen, der sich sonst auch um die Heizung kümmert.