Darf mein Nachbar mein Auto abschleppen lassen, wenn es nicht da steht wo "p" steht?

7 Antworten

Nunja, wenn kein "VERBOTS-SCHILD" da steht, dann kommt es drauf an. Waren Schilder da? Was war alles da? Straßenmakierungen?

Ich gehe mal davon aus, daß deine Nachbarin nicht alle Latten am Zaun hat. P bedeutet doch P = Parkplatz. Also, wo liegt ihr Problem? Soll sie doch dein Auto auf deine Kosten abschleppen lassen. Dann hat sie den Ärger und die Kosten.

Du hast auf einem öffentlichen mit einem „P“ gekennzeichneten Platz geparkt und deine Nachbarin will im Wiederholungsfall dein Fahrzeug abschleppen lassen.

Verstehe den Sinn nicht.

Hast du sei denn nicht gefragt, wo ihr Problem liegt?

So einfach mal eben ein Fahrzeug abschleppen lassen, funktioniert ja wohl nicht.

Falls sie dennoch ein Abschleppdienst beauftragt, müsste die Nachbarin auch die Kosten tragen.

Steht das "P" für Privat? Oder für Parkplatz? Oder für Privatparkplatz?

Sollte es sich bei deinem Parken um Parken im tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln, kann sie das Fahrzeug nicht rechtmäßig abschleppen lassen.

Ihre Forderung könnte sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllen ("Wenn du nicht ... dann...").

Würde sie rechtswidrig abschleppen lassen, hättest du einen Schadenersatzanspruch gegen sie wegen verbotener Eigenmacht.

Klar, darf er es abschleppen lassen, muss aber auch die Kosten dafür tragen, schließlich ist er der Auftraggeber....