Parken hintereinander-sprich zweiter Reihe

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Der Platz hinter Deinem Stellplatz gehört der Allgemeinheit, wenn ich das richtig verstehe.

Dann ist die Beschwerde der anderen Mitbewohner m.E. gerechtfertigt :-(

Ne Gesetzteslage gibts dazu nicht. Nur ne Hausordnung, je nach Lage des Parkplatzes vielleicht auch eine Feuerpolizeiliche Anordung. Du darfst aber nur auf deinem (gemieteten) Parkplatz parkten. Sowas regelt die Eigentümergemeinschaft, und der Verwalter darf die Regelung durchsetzen. Wäre auch dann niemand gestört, wenn alle 2 Autos da parken würden, wo nur Parkplätze für eines vorgehsehen sind?

supermanx21 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:16

Es sind mehrere Stellplätze im Hof. Insgesamt 7 Stellplätze und 8 Garagen. Bei einigen wäre es möglich ein weiteres Fahrzeug hinter dem Stellplatz abzustellen und bei manchen nicht. Das heißt nicht bei allen.

Bitterkraut  02.10.2014, 15:17
@supermanx21

Die Frage war rhetorisch. Natürlich darfst du nicht Gemeinschaftsraum zu deinem machen. D.h. der Hausmeister kann dich abchleppen lassen.

supermanx21 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:19

Die Nachbarn und Dein Vermieter haben recht ! Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man darf nur in zweiter Reihe halten und das auch nur ganz kurz (zum Einsteigen und Aussteigen).

Bitterkraut  02.10.2014, 15:12

Hier gehts doch um Privatgelände!

Wie Jezt`hintereinader oder nebeneinander?

In 2. Reihe nebeneinander darf man nicht parken.

Und hintereinader kann erlaubt sein wenn beide Autos in den Stellplatz reinpassen.

supermanx21 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:01

Hintereinander. Aber beide Autos passen nicht in den Stellplatz.

Zyogen  02.10.2014, 15:08
@supermanx21
Aber beide Autos passen nicht in den Stellplatz.

Dann steht also das zweite Fahrzeug außerhalb des Stellplatzes und damit auf einer Fläche, welche eben genau nicht zu Deiner alleinigen Nutzung vorgesehen ist. Dann dürfte es nicht schwer zu verstehen sein, daß damit nicht jeder einverstanden sein muß.

supermanx21 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:10
@Zyogen

ok danke.

Ich würde mal annehmen, dass man einen festgelegten Stellplatz nicht so einfach zu einem "erweiterten Stellplatz" (Doppelstellplatz) machen kann.

Keine Behinderung?

Vielleicht fühlt sich da schon derjenige behindert, der bei Euch für die Pflege und Reinheit der Außenanlage zuständig ist.