Kann ich angezeigt werden,weil ich dort parke?

7 Antworten

Sie kann dich nur anzeigen wenn ihr diese Fläche gehört. Es könnte aber auch sein, dass dieses Fleckchen der Stadt gehört und die kann dich ebenfalls anzeigen. Vorher kommt dann aber erst mal ne Mahnung. Hatte ich auch schon selbst erlebt wegen eines Autos das auf dem Bürgersteig vor dem Haus stand. Der gehörte der Stadt die daraufhin ne Mahnung geschrieben hatte. Sonnst ist weiter aber nichts geschehen.

Ja,die Fläche gehört der Stadt und liegt vor meinem Garten.Dazwische kommt noch eine Straße,dann erst Ihr Haus.

Das Parken auf einer Grünfläche ist kein Verstoß gegen die StVO. (OLG Köln, Beschluß vom 22.02.83, 3 Ss 65/83)

Es kann aber ein Verstoß gegen ein spezielles Landesgesetz oder eine Grünflächenverordnung der jeweiligen Stadt o. ä. sein.

U.U. ist es auch ein StVO-Verstoß (§ 12 Abs. 4 StVO), wenn es sich bei der Grünfläche um einen zur Straße gehörigen Grünstreifen handelt, z.B. zwischen Fahrbahn und einem abgesetzten Geh- und/oder Radweg.

Zu Zweifelsfällen kommt es häufig beim sogenannten Straßenbegleitgrün, wo nicht klar erkennbar ist, ob der Bereich noch zur Straße gehört oder nicht mehr.

Unbefestigtes, mit Bäumen oder Pflanzen versehenes Gelände am Rande eines Gehwegs gehört zum Gehweg, wenn es nicht von der Fläche, die betreten werden darf, erkennbar abgegrenzt ist (z. B. Zaun, Abschrankung u.dergl.) (siehe auch OLG Köln, VRS 93 452).
Das wurde auch vom OLG Düsseldorf so entschieden.

Ja,natürlich kann dich die Frau anzeigen.

Ich würde sie sogar dazu auffordern,denn du hättest nach allem,was du schreibst Nichts zu befürchten. Wenn es sich bei dem Grünstreifen um öffentlichen Grund und Boden handelt und das parken nicht durch Schilder verboten ist,dann ist es erlaubt,solange du niemanden behinderst.Der Ausblick der Dame spielt dabei keine Rolle.

Lass dich nicht einschüchtern....es kann der Friedlichste nicht in Frieden leben,wenn der böse (blöde) Nachbar es nicht will.

Keine Angst vor der Polizei...die würden die Rechtslage ein für alle mal klären und du hättest deine Ruhe.

POLIZEI-dein Freund und Helfer ;-)

Wenn es sich bei dem Grünstreifen um öffentlichen Grund und Boden handelt und das parken nicht durch Schilder verboten ist,dann ist es erlaubt,solange du niemanden behinderst.

@jpsred94

Genau so ist es^^

Danke für die Antwort,dann kann ich ja in ruhe weiter parken :D

@jpsred94

das kannst du in der Tat....ich würde es sogar darauf ankommen lassen,denn die Polizisten würden der Dame schon erklären,was Sache ist und das sie Besseres zu tun haben,als Nachbarschaftsstreit zu schlichten....die Dame würde wohl nie wieder mit der Polizei drohen

@Phyrrus

Ihr Mann hat einen recht hohen Rang auf einem Polizeirevier haha,der hat sich da aber nie eingemischt

@jpsred94

das lässt tief blicken.....vlt.wartet der aber auch nur auf einen Haftbefehl gegen dich...;-)

@Phyrrus

Dabei ist die Polizei gar nicht dafür zuständig, sondern das Ordnungsamt. (ruhender Verkehr - parken)

@Reanne

Ohjee....es wird kompliziert....da ist das SEK wohl nicht mehr weit. Ich vermute,die NSA oder Nordkorea stecken hinter all dem ;-)

Natürlich versperrst Du ihr die Sicht - auf Eure Tannen ;-)

"Sicht versperren" ist m. E. in dieser Situation kein Argument, und nach dem, was Du schreibst, sehe ich keinen Grund, warum Du dort nicht parken dürfen solltest ...

Da das weder eine ausgewiesene Stellfläche noch dein Grund und Boden ist, hat dein Fahrzeug dort nichts verloren. Und andere auch nicht.

Nicht jede Parkmöglichkeit muss als solche beschildert sein.

Und, darf man sonst nur auf Flächen parken die man sein Eigen nennt?