Darf mein Freund bei der Geburt unseren Kindes aus dem Gefängnis mit Beamten?

9 Antworten

kommt voll drauf an, wie lang und weswegen er sitzt. Wenn er wegen Gewaltverbrechen einsitzt, mehr als ein Jahr, dann kriegt er keinen Freigang und braucht auch gar keinen beantragen. Wenn es ne kürzere Haftstrafe ist, und keine Fluchtgefahr besteht, dann kann er beantragen mit einigen Aussichten auf Bewilligung.

Wie wäre es, seinen Anwalt zu fragen?

Er hatte ja bestimmt einen Anwalt für den Prozess.

Und ob sowas möglich ist, hängt von vielen Faktoren wie Dauer Haftstrafe, Alter des Freundes, Schwere Delikt, etc. ab. Ggf. sogar davon, ob ihr verheiratet seid.

Deshalb dürfte sein Anwalt der beste Ansprechpartner sein, denn der kennt seinen Fall ja hoffentlich noch und hat die Unterlagen noch.

Nein, aber ihr dürft ihn besuchen. Beantragen kann man da leider auch nichts, meines Wissens zumindest.

Freigang braucht er.

Es gibt die Möglichkeit "Haft-Urlaub"

Aber die Genehmigung von diesem ist kein Muss.

Meistens kommt es auf die Härte des Gesetzesverstoßes an, ob Hafturlaub gewährt wird.

MfG