Kind hat durch das Abstammungsprinzip 2Staatsbürgersch.Freund ist Franzose ich Deutsch.Vater will franz.geburtsurkunde beantragen kann er kind in F behalten?

4 Antworten

Das ist ja Dein Problem: Ob der Vater das Kind in Frankreich behalten kann. Die Antwort ist ganz klar: Das hängt nicht davon ab, ob das Kind die französische Staatsangehörigkeit hat oder nicht, und schon gar nicht, ob der französische Staat "weiß", dass das Kind existiert. Das wäre ja durch die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eine Registrierung der Fall. Dadurch wäre nur sichergestellt, dass das Kind ohne Probleme einen französischen Pass erhält, wenn es das wünscht.

Die Staatsangehörigkeit ist auch ganz klar: Dein Kind ist, unabhängig davon, welche Urkunden existieren, Doppelstaatler und wird es (aus deutsche Sicht) Zeit seines Lebens bleiben, wenn es nicht eine Staatsangehörigkeit aufgibt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann Dein Kind nicht gegen seinen Willen verlieren (Grundgesetz §16 Abs. 1). Das französische Staatsangehörigkeitsrecht kenne ich nicht.

Wenn der Vater des Kindes eine französische Geburtsurkunde / Registierung wünscht, würde ich dem zustimmen, vielleicht kannst Du es auch rechtlich gar nicht verhindern. Dein Kind kann dadurch nur einen Vorteil und keinen Nachteil haben.


Als Mutter musst du erst mal zu gar nichts zustimmen, was du nicht auf "Herz und Nieren" überprüft hast. Ich kann deine Sorgen gut verstehen und es ist auch gut, dass du dir Gedanken machst und nicht blind vor Liebe reagierst. Ich vermute, dass er ohne deine Einwilligung das Kind nicht nach Frankreich holen kann. Aber lass es dir lieber von einem Familien-Rechtsanwalt bestätigen bevor du irgend etwas unterschreibst. Sicherheit geht da vor.

Dein Freund kann keine "französische Geburtsurkunde" beantragen, da das Kind nicht in F sondern in D geboren ist - also gibt es logischerweise nur eine deutsche Geburtsurkunde, da der Geburtsort ein und für alle Mal derselbe bleibt. Ich vermute eher, er will das Kind in Frankreich registrieren lassen. Das ist kein Fehler, denn so kann das Kind immer beide Pässe haben. Frankreich ist keine Bananenrebublik, sondern gehört zur EU. Er kann das Kind also nicht "dort behalten" wie z.B. im Iran (=nur Beispiel, keine Wertung), wo dann die Ausreise verwehrt wird, da das Kind dem Vater zugesprochen wird. Das Kind hat aber so oder so beide Staatsbürgerschaften ab Geburt. Im deutschen Ausweis steht jedoch immer nur "deutsch" drin, da alles andere für die deutschen Behörden irrelevant ist.

Danke für deine Antwort. Doch es ist tatsächlich So dass er eine Geburtsurkunde beantragen kann.http://www.ambafrance-de.org/ENREGISTREMENT-D-UNE-NAISSANCEE Siehe hier

@orchidee37

"la transcription de l’acte de naissance allemand" - Das ist ja lediglich eine Abschrift des deutschen Verwaltungsaktes. Was soll das letztlich bringen?

@orchidee37

Ich halte es trotzdem nicht für schädlich. Welche Bedenken hast Du?

Ich habe bedenken dass er das Kind in Frankreich behalten kann

Hier kann ich mehr schreiben: also hier nochmal der ausführliche Text:

Ich habe eine Frage.Mein Kind ist im Juli geboren und hat durch das Abstammungsprinzip zwei Staatsbürgerschaften.Mein Freund ist Franzose und ich bin Deutsche. Unser Kind wurde in Deutschland geboren und hat auch den gewöhnlichen Aufenthaltsort hier.Jetzt will der Vater die französische Geburtsurkunde beantragen. Braucht man das extra tun?Bzw. kann das nicht unser Kind selbst entscheiden, wenn es das entsprechende Alter hat?Und muss man die denn wirklich beantragen, wenn es doch durch das Abstammungsprinzip schon die doppelte hat?Im Ausweis steht jedoch Staatsbürgerschaft: Deutsch.Wenn ich die französische Geburtsurkunde machen lasse, wäre es dann möglich, dass er das Kindin Frankreich behalten kann, wenn ich mit dem Kind dort einreise?Und könnte ich dies verhindern, indem ich der französischen Geburtsurkunde nicht zustimme?Weiß das Jemand?Wäre wirklich sehr dankbar!