Darf mein Chef mir Geld vom Lohnabziehen für werkzeug?

10 Antworten

Das hat etwas mit der Sorgfaltspflicht zu tun. Du bekommst für die Zeit der Ausbildung (zb.Bundwerkzeug gestellt). In der Regel ,aber nicht immer ,unterschreibst Du den vollständigen Erhalt. Sollte Werkzeug abhanden kommen,egal aus welchem Grund ,ist das Meldepflichtig da das Werkzeug deinem Chef gehört. In der Praxis ziehen die wenigsten Firmen ihren frischgebackenen Gesellen fehlende Stücke vom Gehalt ab,oder stellen es anderweitig in Rechnung. Dennoch musst Du für Ersatz sorgen ,wenn es gewünscht wird. Ein Gespräch in aller offener Form kann da schon mal den Chef milde stimmen. Falls Du allerdings ,wie hier erwähnt wurde mit Anwalt oder Gewerkschaft kommst oder drohst,tja dann solltest Du auch die daraus resultierenden Konseouenzen tragen. Chefs sind nicht unbedingt Unmenschen.Bezieh Position ,erkläre Dich und suche das Gespräch dann wird es auch was.

Wichtig ist vor allem was vereinbart wurde als du das Werkzeug bekommen hast!

Also ob es dein Eigentum ist oder Eigentum des Chefs.

als Azubi im Handwerk bist du für das erhaltene Standardwerkzeug verantwortlich .Meist ist das Werkzeug-Erstausstattung in einer blechernen Werkzeugkiste , welche verschließbar ist (und vom AZUBI mittels eigenem Schloß verschließbar ist). Sollte der Werkzeugkasten nicht verschlossen sein (und sich so andere daraus" bedienen" können -liegt das am Azubi!) Sollte ihm während der Lehrzeit trotzdem Werkzeug gestohlen werden (zum Beispiel auf Montage/Baustelle muß er den Verlust sofort melden. Dann bekommt er kostenfrei Ersatz.Allerdings muß alles glaubhaft dargestellt werden können! Jedenfalls hat der Chef das Recht-bei verlassen der Firma durch seinen Gesellen das zur Verfügung gestellte Werkzeug sauber und vollständig zurück zu erhalten- wenn nicht- kann er darauf bestehen- fehlende Werkzeuge in Rechnung zu stellen .....

ja das ich dafür aufkommen muss habe ich mir ja gedacht !! Aber meine frage ist jetzt nur ob er mir das einfach so von meinem lohn abziehen darf was er mir noch zahlen muss ????

@bennyderstar89

...darf er abziehen-es sei denn, du kannst dich auf Teilzahlung einigen. Ein Gespräch wird sicher weiterhelfen.....

Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt , wenn du in einer Gewerkschaft Mitglied bist , noch besser denn dann kannst du dich an die jeweilige Rechtsberatung der Gewerkschaft wenden .Sollte das nicht der Fall sein , gibt es bei den Arbeitsämtern Leute die dir sagen können an wen du dich mit deinem Problem wenden kannst . Solltest du nur ein minimales Privatvermögen haben , kannst du durch den Rechtsanwalt den Antrag auf "Armenrecht " stellen ,wenn dies zu deinen Gunsten entschieden wird , werden die Rechtsanwaltskosten von der Staatskasse odgl. gezahlt .

Auf gar keinen Fall ,darf dein Chef dir die Kosten für abhanden gekommenes Werkzeug von deinem Lohn abziehen . Ich selbst habe viele Jahre auf Montage gearbeitet und da ist es leider immer möglich das es "Schwund" gibt . Das ist - zugegeben für jeden ärgerlich , ist aber leider nicht zu verhindern .

Versuche als nächstes mit deinem Chef noch einmal die Angelegenheit gütlich bei zu legen wenn er auf Stur schaltet , wird dir leider nichts anders übrigbleiben als den Rechtsweg einzuschlagen .

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir für deine berufliche Zukunft viel Glück !

Für das Werkzeug wirst du unterschrieben haben, also musst du es der Firma auch irgendwie ersetzen müssen.