Dar mein Abeitgeber mir geld abziehen für firmenwagen aufbereitung?

7 Antworten

Hast du den Wagen denn mehr als vielleicht üblich verschmutzt? Gibt es irgendwelche Vereinbarungen diesbezüglich (z.B. nicht Rauchen im Auto), die du nicht eingehalten hast?

Oder geht es um ganz normale Verschmutzung, wie sie nun mal vorkommt beim Gebrauch?

hallo also im vertrag steht nichts von drin und da mir eine reinungsfirma sind (hänchenställe etc) wird der wagen mal mehr oder weniger dreckig (da wir auch mit natronlauge bzw desinfectionsmitteln arbeiten) wodurch der wagen ein gelbliche farbe bekommen hat (ist sonst schnee weiss) Habe meinen Arbeit geber auch öfters angeboten den wagen zu polieren wenn er mir die sachen zu verfügung stellt , dies hat er nicht gemacht.

@andy170387

Das klingt nach tätigkeitstypischer Verschmutzung und da darf dir dein Arbeitgeber nicht die Kosten für die Reinigung vom Lohn abziehen.

Was anderes wäre es, wenn du z.B. die Anweisung hättest in dem Auto nicht zu rauchen, es trotzdem tun würdest und dann eine Reinigung deswegen notwendig wäre.

Du musst nun selbst entscheiden, ob der Betrag sich lohnt einen Streit mit dem Arbeitgeber anzufangen oder ob du das ''unter den Tisch kehrst''. Aber ihm mitteilen, dass so eine Vorgehensweise nicht okay ist, solltest du schon. Der spart ja damit auf Kosten seiner Arbeitnehmer Geld, dass eigentlich er bezahlen müsste.

Da schaut du in deinen Vertrag, was du mit ihm vereinbart hast.

Rechtsfragen sind hier nicht (mehr) erwünscht. Ich beantworte dir die Frage trotzdem:

Der ArbG darf dir nur Kosten abziehen, zu deren Übernahme du dich vertraglich verpflichtet hast. Laufende Kfz-Kosten für seine Firmenwagen trägt sowieso der ArbG. Es sei denn, du hast die Karre mutwillig so versaut, dass ihm die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten war.

Wenn Du mit Kindern unterwegs warst, die alles voller Schokolade oder Eis geschmiert hatten oder mit stark haarenden Hunden oder wenn Du damit im matschigen Gelände unterwegs gewesen warst, sodass der Dreck bis aufs Dach geflogen war oder..... dann könnte der AG Dir das schon in Rechnung stellen, denn in solchem Zustand würde der Wagen beim Kunden natürlich einen sehr schlechten Eindruck machen.

Letztlich hängt es aber von Deinem "Autovertrag" ab, was möglich sein könnte.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bzw. in dem Überlassungsvertrag für den Firmenwagen?