Darf chef das.. gastronomie?
Wenn am Ende meiner Arbeitsschicht ein Händlerbeleg einer EC - Zahlung fehlt..darf mein Chef mir den Betrag der auf dem verlorenen Beleg steht vom Lohn abziehen?
Er behauptet, der Beleg wäre wie Bargeld.
Ich bin der Meinung, dass er das Geld vom Kunden ja trotzdem bekommt.
Klar ist der Beleg für das Finanzamt wichtig.
Aber es kann ja mal vorkommen das der Beleg verloren geht.
Dasselbe wird übrigens mit den fehlenden Stornobons gemacht.
5 Antworten
nein. darf er nicht.
und was die stornobelege betrifft - er muss am abend kassenabrechnung machen. darin sind die stornos aufgezeichnet.
dasselbe mit kartezahlung - jedes gerät macht einen tagesabschluss. einen fehlenden bon müsstest du quittieren.
für die mehrarbeit könnte der chef was abziehen. aber eben z.b. einen pauschalbetrag von 2 euro pro fehlbon.
dass einem bons verloren gehen kann in der tat passieren... ich sage mal, so 1x im monat bei vollzeitjob. häufiger sollte es nicht sein.
Nein, kann er nicht, Gerade, weil es sich nicht um Bargeld handelt. Er bekommt das Geld ja dennoch, zudem gibt es eine Tagesabrechnung auf dem der Beleg aufgezeichnet ist.
Der Beleg ist nur zur Kontrolle bzw. bei Widerspruch. Ansonsten ist der nicht wirklich wichtig.
Fehlende Stornobons ist aber nochmal eine andere Geschichte. Das ist echt heikel - und das findet das Finanzamt auch nicht wirklich lustig!
Wenn das so ein Problem ist, dann darfst du halt nicht mehr kassieren... 🤷
Nein so einfach darf er das nicht und wen der Chef so was macht würde ich mich weigern belege anzunehmen!
Ein Beleg ist kein _Bargeld was anderes wäre es wen das ein Barscheck gewesen wäre! Den hättest du bezahlen müssen!
Er kann behaupten was er will Bargeld ist nur Bargeld und das war noch nie anders!
Ps Wen er das weiter behauptet Dan frage ihn wo und in welchem Gesetz das steht!
Das darf er selbstverständlich nicht! Geht es dem Betrieb so schlecht? Er betrügt dich um deinen Lohn. Diebstahl ist auch keine Erziehungsmaßnahme wie beispielsweise unliebsame Jobs (im Sinne Lehrjahre sind keine Herrenjahre). Wenn du die Möglichkeit hast, wechsel den Betrieb.