Darf mein Chef den Lohn kürzen, wenn man innerhalb der Abteilung den Arbeitsplatz wegselt
Hatte einen Arbeitsunfall und konnte aus dessen Gründen die Arbeit nicht mehr ausüben. Der Arbeitgeber hat mir somit die Möglichkeit gegeben innerhalb der Abteilung den Arbeitsbereich zu wechseln. Bei der ersten Abrechnung musste ich dann feststellen, dass man mir den Lohn gekürzt hatte. Die Begründung meines Chefs ist gewesen, meine Kollegen führen die gleiche Arbeit aus somit sei es nicht fair wenn mein Lohn höher ausfallen würde.
2 Antworten
In so einem Fall wäre eine Änderungskündigung zwingend... in dem Fall dagegen zu Klagen macht allerdings nicht viel Sinn - jeder Richter würde dem Argument des Arbeitgebers folgen wollen, schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Hier bleibt dir nur die Wahl zwischen Fisch oder Fleisch, Limette oder Zitrone...
Doch kann er - nur eben nicht auf diese Weise... er kann ja nichts für den Arbeitsunfall und die Folgen daraus - oder wurde er verknackt deswegen?
Du kannst ja versuchen es über eine Feststellungsklage zu erstreiten, viel Chancen würde ich mir dabei aber nicht ausrechnen und ein guter Anwalt würde abraten, weil die Gefahr einer kostenpflichtigen Abweisung der Klage sehr hoch ist
So einfach geht das nicht. Du hast einen Arbeitsvertrag mit einer Lohnvereinbarung. Das kann der AG nicht einseitig ändern. Dein Chef muss Dir dann eine Änderungskündigung geben. Die kannst Du:
Annehmen und den neuen Lohn akzeptieren,
Ablehnen mit der Folge dass Du gegen eine Kündigung klagen musst
Annehmen unter Vorbehalt, die Rechtmäßigkeit beim Arbeitsgericht prüfen lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass Du Deinen Job behältst.Ob zu den alten oder neuen Bedingungen entscheidet der Arbeitsrichter. Bis zur Entscheidung gilt die neue Vereinbarung
Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist mir mein Chef auch gekommen.Da ich aber wegen eines Arbeitsunfall meinen Arbeitsplatz wechseln musste, kann es doch nicht sein, dass man mir den Lohn kürzt.