selbstverschuldetes ereignis wurde als arbeitsunfall aufgenommen?

6 Antworten

Hoi.

Eine Unfallanzeige muss der Arbeitgeber nur dann machen, wenn man mehr als drei Tage AU ist (§193 SGB VII). Wenn du also nix sagst und nicht länger krank bist, wird nur die BG durch die Ärzte informiert.

§ 7 SGB VII Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Wenn du z.B. über eine rote Ampel fährst, bleibst du versichert - solange du nicht Selbstmord oder eine Selbstverletzung geplant hattest. Du wolltest dich ja nicht verletzen, sondern Luft ablassen. Vorsatz entfällt, eine gewisse Fahrlässigkeit bleibt jedoch.

https://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit

Der Arbeitsunfall ist also kein Problem, nur die arbeitsrechtliche Seite könnte wichtig werden. Da du aber weiterarbeiten willst, entstehen ja keine Ausfälle oder Schäden beim Arbeitgeber - also auch kein Problem.

Wenn der Unfall während der Ausübung einer Pause passiert ist und kein kausaler Zusammenhang mit der Tätigkeit vorliegt, dann ist der Unfall reine privatsache. Passiert ein Unfall auf dem weg zum Pausenraum oder von da wieder zurück, dann besteht kausaler Zusammenhang mit der Tätigkeit und es besteht Versicherungsschutz durch die BG. Die Zeit während der Pause ist nicht durch die BG versichert. Daher kein Arbeitsunfall. Nun ist der Stein aber schon mal ins Rollen gebracht und die BG verlangt Klärung, daher wird Arzt und Arbeitgeber, sowie Unfallopfer zum Hergang befragt um dann letztendlich die Ablehnung durch die BG erfahren.

Die Kostenübernahme der Behandlung erfolgt durch deine Krankenkasse, die einer evtl Reha durch deine Rentenversicherung. Auch deine private Unfallversicherung, krankenzusatzversicherung und BU Versicherung können sich nicht vor der Leistung sperren, selbst die BG könnte das nicht, denn die vorgenommene Handlung war nicht vorsätzlich sondern fahrlässig und damit von allen Seiten versichert, oder wolltest du mit voller Absicht etwas beschädigen? Dann sähe die Sache anders aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:10

nein ich wollte nichts kaputt machen. ich wollte mir nur luft machen, da die es dort einfach auf die spitze treiben.

verreisterNutzer  13.08.2020, 23:19
@jsmnkr

"sich Luft machen wollen" hört sich dann doch schon wieder eindeutig nach Vorsatz an

jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:24
@verreisterNutzer

naja wie soll man es sonst beschreiben wenn man aus einer situation flieht und beim rausgehen gegen die wand tritt? hab ja nicht geplant: oh jetzt gehe ich raus und trete gegen die wand, sondern ich war halt einfach so sauer dass meine gesamte arbeit, die ich aus reiner nettigkeit für eine kollegin gemacht habe total für den arsch war, da unsere chefetage alles wieder umgeworfen hat, es aber so aussehen hat lassen als sei ich die die den fehler gemacht hat, obwohl ich absolut nichts von diesen dingen wusste.

und sowas passiert halt nicht zum 1x, letzte woche habe ich auch komplett umsonst gearbeitet. und unzählige male zuvor auch, es hat sich einfach alles entladen.

verreisterNutzer  13.08.2020, 23:42
@jsmnkr

In einigen Situationen ist es halt immer Vorsatz, du kannst niemanden mit der Faust ins Gesicht schlagen und dann sagen "verzeihung, war keine Absicht"

jsmnkr 
Fragesteller
 14.08.2020, 00:30
@verreisterNutzer

ich hab mir ja nur selber weh getan und niemandem sonst, das würde ich auch nie tun, es sei denn ich muss mich verteidigen

jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:12

ich werde auch nur morgen zuhause bleiben und am montag wieder arbeiten gehen

vierfarbeimer  13.08.2020, 23:15
@jsmnkr

mit dem gebrochenen Fuss?

jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:20
@vierfarbeimer

ja, war ja meine schuld. ich will kein arsch sein und die meine arbeit machen lassen

verreisterNutzer  13.08.2020, 23:44
@jsmnkr

Hast Du einen reinen Büro job? Ansonsten dürftest Du nichtmal mit einem gebrochenen Fuß zur arbeiten. In jedem Fall benötigst Du das OK vom Arzt.

Oh, da spricht die Intelligenz der Nation... gegen die Wand treten und sich den Haxen brechen. Geil.

Ja das kann schon Konsequenzen zur Folge haben, immerhin Absicht...

jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:08

ich habe eine impulskontrollstörung, dh. ich kann meine impulse schlecht kontrollieren, ich weiß selber dass es nicht sehr klug war. aber wenn du nichts hilfreiches beitzutragen hast dann glänze hier nicht mit deiner unwissenheit, das lässt dich nicht gerade klüger erscheinen als mich.

Hallo,

Selbstverschulden schließt das Vorliegen eines Arbeitsunfalls erst mal nicht aus, ich verweise gerne auf den Beitrag von Lokicorax.

In deinem Fall habe ich jedoch Zweifel, dass tatsächlich ein Arbeitsunfall vorgelegen hat, da meines Erachtens fraglich ist, ob die zum Unfallzeitpunkt ausgeübte Tätigkeit überhaupt in einem Zusammenhang mit deiner versicherten Tätigkeit steht (Innerer/sachlicher Zusammenhang).

Das Treten gegen eine Wand kann kaum betriebsdienlich sein, vor allem, wenn du dies aus Wut getan hast. Anders kann es aussehen, wenn es hierfür einen konkreten arbeitsbezogenen Auslöser gab und du dich geärgert hast, weil ihr einen bestimmten Auftrag nicht bekommen hat o.ä. Ergänzung: Habe gerade die anderen Beiträge gesehen. Sich über den Arbeitgeber aufregen, wird definitiv nicht ausreichen. Das ist im Zweifel eine strikt private Handlungstendenz.

Bei der Anerkennung/Ablehnung von Arbeitsunfällen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Es kann sein, dass die BG die Sache anerkennt, es kann aber auch sein, dass der Arbeitsunfall abgelehnt wird.

Bis zu einer formellen Entscheidung durch die BG bleibt diese für das Heilverfahren zuständig und leistet auch erst mal. Sollte man später feststellen, dass doch die Krankenkasse zuständig ist, wird man nichts von dir zurückfordern, sondern das mit der Krankenkasse ausmachen.

Ja, es kann sein, dass dein Arbeitgeber kontaktiert wird bzgl. des Unfalles/Unfallhergangs. Direkte Konsequenzen würde ich erst mal nicht befürchten. Ja, es war doof, aber das kann ja passieren. Dass das schon ein krasses Fehlverhalten darstellen soll... Ich glaube nicht, dass das für einen Arbeitgeber erfolgsversprechend ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hier: https://community.beck.de/2013/11/20/mutwillige-selbstverletzung-bei-wutausbruch-am-arbeitsplatz-trotzdem-entgeltfortzahlung

und das hier: https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/arbeitsunfall-wird-nicht-anerkannt--was-tun--45632/

dürfte interessant sein. Beim ersten gings um die Entgeltfortzahlung. Wenn jemand sich selber Verletzungen absichtlich zufügt ... muss der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Lohn zahlen. (Krankenversicherung aber vielleicht trotzdem noch das niedrigere Krankengeld.) Wurde hier bei einem Wutausbruch so ausgelegt, dass trotzdem Lohn gezahlt werden musste. Da nur "mittlere Fahrlässigkeit". Auf die Unfallversicherung wurde kurz eingegangen. Da vermutete der Kommentar, dass diese nicht zuständig ist. (Dazu gabs aber kein Urteil.)

Zweiter Link hat hier auch einige interessante Beispiele. Tätigkeit bei der der Unfall passiert muss wohl betrieblich bedingt sein. (Dazu zählt auch der Hinweg und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. Nicht aber Pausen oder Toilettenbesuche.)

Der Arbeitgeber dürfte erst mal was mitbekommen, dass die Ärzte da was annehmen - wenn sie nach der Versicherung fragen, in die der Arbeitgeber ja für seine Arbeitnehmer einzahlt.

jsmnkr 
Fragesteller
 13.08.2020, 23:14

auch wenn man nur einen tag zuhause bleibt? hab dazu jetzt nichts gelesen.