Geplantes Frei

4 Antworten

 Gibt es dafür eine einheitliche Regelung 

Ja die gibt es. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Das bedeutet, man muss bei Arbeitsunfähigkeit so bezahlt werden, wie man ohne die Krankheit bezahlt worden wäre. Da Du an einem freien Tag keine Stunden angerechnet bekommst, muss der AG Dir bei Arbeitsunfähigkeit an solchen Tagen logischerweise auch keine Stunden bezahlen.

Wenn du in deiner freien Zeit krank wirst, bekommst du natuerlich dafuer keine Arbeitszeit angerechnet. Das bekommst du nur zu der Zeit, in der du haettest arbeiten muessen aber wegen Krankheit nicht konntest.

Wenn es so geplant war, ist das wie bei "normal Sterblichen" die am Wochenende krank sind.

Nein! Wenn Du an arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen krank bist, erhältst Du ja auch keine Stundengutschriften. Wenn das so wäre, würde ich mich am Wochenende immer krank schreiben lassen. Da käme ich dann auf 240 Stunden im Monat. Wäre echt geil!

verreisterNutzer  30.12.2017, 19:15

Was heißt "keine Stundengutschriften"?

Bei Krankheit (die ordnungsgemäß vor bzw. bei Dienstbeginn zu melden und i.d.R. durch eine AU-Bescheinigung nachzuweisen ist) bekommt man für diese Tage den sog. Krankenlohn, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung (Lohnart "Krank" mit entsprechender Anzahl der Stunden).

Befindet sich der AG außerhalb der Lohnfortzahlung, erfolgt die Lohnart "Krank ohne Lfz" - ebenfalls mit den entsprechenden Stunden.

Anm.: Diese Stunden ersetzen die aktiv gearbeiteten Stunden, und sind selbstverständlich in keiner Weise zusätzlich.