Darf mein Arbeitgeber mir einfach ohne schriftliche Ankündigung den Jahresurlaub kürzen?
Hallo,
Ich bin seit über 2 Jahren mittlerweile unbefristet , von Anfang an in Teilzeit a 20 Std./Woche angestellt (phasenweise aber auch immer mal wieder auf 40Std.). Arbeitgeber ist ein Träger der „freien Kinder - und Jugendhilfe“.
Wir haben eine 5 Werktagswoche (Sa u So zählen nicht als Urlaubstage obwohl wir regelmäßig an diesen Tagen arbeiten müssen). Wir arbeiteten aber oft auch über Nacht in 24 h-Schichten mit Nacht - Schlafbereitschaft.
In meinem Arbeitsvertrag stehen mir 26 Urlaubstage zu. In Teilzeit wurden bisher pro Arbeitstag 4 Std. im Arbeitszeitkonto eingetragen, in Vollzeit 8 Std. Pro Urlaubstag. Noch am Anfang des Jahres wurden alle Mitarbeiter angewiesen, ihren Jahresurlaub zu planen und anzugeben. Nun (2 Monate später) wurde meiner Teamleiterin aus der Verwaltungsetage mitgeteilt, dass ich und alle anderen 20 Std.-Teilzeitkräfte nur noch Anspruch auf 16 statt 26 Urlaubstage im Jahr haben, 25 Std.-Kräfte haben plötzlich nur noch 19 Tage, etc.
Von der Geschäftsführung erhielt ich trotz dieser erheblichen Kürzung um satte 10 Tage bisher noch kein Schriftstück dazu und es kommt mir und anderen Teilzeitkräften wie Willkür vor.
Liege ich mit dieser Einschätzung richtig oder handelt mein Arbeitgeber rechtmäßig?
PS: Mein Arbeitgeber hat für das 2. Quartal 2019 eine Erhöhung des Grundgehaltes für alle Angestellten angekündigt. Bei uns entsteht der Verdacht, dass dafür der Urlaub der Teilzeitkräfte zur Besänftigung der Vollzeitarbeiter gekürzt wird.
5 Antworten
Wenn dir im Arbeitsvertrag 26 Tage zustehen, dann hast du die auch. Das kann der Arbeitgeber nicht einfach verändern. Veränderbar wäre das wenn der Vertrag geändert würde, dies musst du aber dann nicht unterschreiben.
Das einzige das ich mir vorstellen könnte ist, das die Rechnung verändert wurde. Aktuell wird dir für jeden Urlaubstag 4std in den Dienstplan eingetragen, was bei einer 5 Tage Woche die vertraglichen 20std ergibt. Wenn man nun auf 16 Urlaubstage geht müsste dazu eine 3 Tage Woche zugrunde gelegt werden und 6,7 Std pro Urlaubstag angerechnet werden. Damit kommst du wieder auf das gleiche Ergebnis.
Es scheint, als habe der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auf die Teilzeitkräfte "heruntergeregelt", richtig? Also 50% Arbeit = 50% des Urlaub.
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber wenn du aber an jedem Tag arbeitest (nur eben statt acht vier Stunden), dann hast du auch Anspruch auf den kompletten Urlaub, zumal ihr dann den gesetzlichen Mindesturlaub auch unterschreiten würdet.
Arbeitest du nur an zwei oder drei Tagen, dann wäre der Urlaubsanspruch ein anderer, aber dann dürfen eben die Nicht-Arbeitstage auch nicht mitgezählt werden.
Danke für die Antwort. Genauso scheint es. Die mündliche Begründung war, dass Teilzeitkräfte ja nur die Hälfte der Zeit verfügbar wären, aber durch die gleichen Urlaubstage auf das Jahr dann öfter nicht einplanbar wären als das Vollzeitequivalent. Sprich uns stünden weniger Tage zu...
nun ist es aber so, dass wir in Teilzeit die Woche mal mehr mal weniger eingeplant sind, je nachdem welche Schicht wir haben ist man 3 Tage oder auch mal 4-5 da...
Wenn in deinem Arbeitsvertrag 26 Tage stehen, kann der Arbeitgeber nicht einseitig den Vertrag ändern. Besteh auf Einhalten des Vertrages (geh zu Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft und hol dir Hilfe).
Man spricht nicht umsonst von "gesetzlichen Urlaub", und das mit den 4 oder 8 Stunden/Tag ist völlig daneben gegriffen, Teilzeitkräfte haben genausoviel Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitkräfte!
Da scheint einiges nicht ins Lot zu sein, evtl. muß die Fa. an allen Ecken und Enden sparen, aufgrund von mangelnden Kapital, das wäre eine Erklärung!
Diese Urlaubszeitstaffelung für 20, 25 und Vollzeitkräfte existiert einfach nicht!!!
An deiner Stelle würde ich mich um einen neuen Job kümmern!
Danke, wie meinst das genau, dass das damasten gegriffen ist mit den Stunden? Dann wäre ich ja 2 Jahre lang um jeweils 104 Stunden betrogen worden... macht 208 Std. Insgesamt
Es ging um die Anzahl Urlaubstage. Ob man 40Std-Woche hat oder 20 Std-Woche hat keine Auswirkung auf die Anzahl der Tage, sofern man die gleiche Anzahl Tage arbeitet.
Eine 20Std.-Kraft die nur 3 Tage arbeitet, hat dann natürlich nur 3/5 der Anzahl des Mitarbeiters,d er 5 Tage arbeitet.
Wenn sowohl die 20Std-Kraft als auch die 40Std-Kraft 5 Tage pro Woche arbeitet, steht Ihnen auch die gleiche Zahl Urlaubstage zu. Bei der 40 Std-Kraft wird ein Urlaubstag dann mit 8 Stunden gewertet, bei der 20Std-Kraft eben nur mit 4.
Als studentische Kraft darf ich auch keinen gründen.
Die Tatsache, dass Du (als "studentische Kraft") teilzeitbeschäftigt bist, hat damit überhaupt nichts zu tun!
Der Arbeitgeber kann nicht einseitig eine Arbeitsvertragsänderung vornehmen. Bedeutet wenn Dir gemäß Vertrag 26 Tage zustehen - dann bleibt es dabei.
Und einer entsprechenden Vertragsänderung brauchst / solltest Du keinesfalls zustimmen.
Desweiteren wäre es selbst mit Deiner Zustimmung nicht zulässig unter den Mindesturlaub gemäß BUrlG - 20/24 Tage zu gehen.
Betriebsrat?
Gibt keinen
Dann haut rein
Ich bin nur studentische Kraft und darf soweit mein Wissen reicht, keinen Gründen. Andere weise ich dafür regelmäßig auf das Fehlen eines Betriebsrates hin, wenn Sie meckern, aber die lassen sich von dem suggerierten „familiären Zusammenhalt“ dass die Geschäftsführung diesbezüglich dann immer propagiert, einlullen. Ist eben anscheinend im sozialen Bereich anscheinend für die Mitarbeiter schwer, betrieblich zu denken, was die Geschäftsführung ausnutzt.
So ist das oft. Leider. Genau deswegen solltet ihr euch dagegen wehren. Ich bin auch kein Arbeitsrechtler, aber m.E. ist das natürlich(!) unzulässig und nicht rechtens.
Wenn es keinen BR gibt dann teile deinem AG schriftlich mit, das dir die Zahl XX laut Arbeitsvertrag zustehen und du diese auch nehmen wirst. Idealerweise wurde euch der Urlaub auch schon genehmigt bevor man ihn gestrichen hat. Dann steht er dir auch zu. Im schlimmsten Fall wirst du aber auf anwaltliche Hilfe zurück greifen müssen falls dir dein AG wegen angeblicher Fehltage eine Abmahnung/Kündigung ausspricht oder Urlaubstage nicht bezahlt. Da ist dann relevant, wie wichtig dir ein ordentliches Arbeitsverhältnis bzw der Job an sich ist. Revhtlich wirst du auf jeden Fall recht bekommen, die Frage ist ob du im Zweifelsfall bereit bist rechtliche Schritte zu unternehmen
Ich bin nur studentische Kraft und darf soweit mein Wissen reicht, keinen Gründen.
Die Tatsache, dass Du (als "nur studentische Kraft") teilzeitbeschäftigt bist, hat damit überhaupt nichts zu tun!
Wir haben leider keinen Betriebsrat. Als studentische Kraft darf ich auch keinen gründen. Soweit mir bekannt ist, gibt es ja nichtmal eine Änderrung des Arbeitsvertrages, da die Anweisung nur mündlich von der Verwaltungsebene erfolgte.
Aber ja wir empfinden es alle als nicht rechtens und einige werden das nicht ohne weiteres hinnehmen.