Urlaubsanspruch neuer Arbeitsvertrag gleicher Arbeitgeber?

2 Antworten

Es ist nicht relevant, wann du den Vertrag unterschrieben hast, sondern ab wann er Gültigkeit hat.

Wenn der alten Vertrag zum 31.07. beendet gewesen sein sollte und der neue Vertrag ab dem 01.08. gelten würde, wären 7/12 des alten Urlaubsanspruchs und weitere 5/12 des neuen Urlaubsanspruchs für 2013 zu gewähren, also

20/12x7=12, zzgl. 26/12x5= 11. Insgesamt also 23, abzüglich der bisher genommenen 7 UT ergibt das noch 16 Resturlaubstage für 2013.

Wichtig ist... es zählt immer WANN Du den Urlaub nimmst. Urlaubsanspruch gilt immer vom 01.01 bis einschließlich 31.12. eines jeden Jahres.

Des weiteren... 20 Tage könnten zu wenig sein lt. Gesetz, da kommt es aber darauf an, ob es nun Kalendertage, Werktage oder Arbeitstage waren und bei Arbeitstagen, an welchen Tagen Du normalerweise arbeitest. Das aber nur mal zur Info.

Du hast einen neuen Vertrag und es gelten für dich jetzt 26 Tage in 2013. Alle Tage die Du in 2013 schon genommen hast, zählen dazu. Regelungen für Resturlaub beim Wechsel des Arbeitgebers kommen bei dir nicht zum Tragen, da es ja immer noch der selbe Arbeitgeber ist.

ralosaviv  05.12.2013, 21:42
  1. Urlaub in Kalendertagen bemessen wäre ganz was Neues.

  2. Der neue Vertrag gilt frühestens ab August. Auf Basis welcher Gesetzesgrundlage oder Rechtsprechung sollen die 26 Tage denn nun rückwirkend für das ganze Jahr Gültigkeit haben?

  3. Die Regelung des klassischen ArbG-Wechsels sind sehr wohl analog anzuwenden.